Bewirbt man sich bei der Bundeswehr mit dem letzten Zeugnis welches man bekommen hat oder muss jedes ab der zehnten Klasse eingereicht werden?
(Offizierslaufbahn)
4 Antworten
Es reicht dein letztes Zeugnis, und wenn das ein Halbjahreszeugnis wäre. Um in die Laufbahn der Truppenoffiziere einsteigen zu können, musst du dann eben später den Abschluss des Gymnasiums vorlegen, sonst hat sich die Bewerbung eh erledigt.
Das bekommst Du alles beim Beratungsgespräch verbindlich gesagt. Deine Noten spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Inwiefern soll ein Beratungsgespräch keine verbindlichen Informationen bringen?
Wehrdienstberater sind Rattenfänger. Die erzählen einem irgendwelchen Mist nur um ihre Quoten zu erfüllen. Ein junger Luftwaffensoldat hat nach seiner Grundausbildung gefragt, wann er denn endlich zur See fahren kann. Daher mein Einwand.
Da glaube ich erstmal nix von.
Und wieso sollte der Berater ihm nicht sagen können, mit welchen Zeugnissen er sich bewirbt?
Wehrdienstberater sind Rattenfänger. Die erzählen einem irgendwelchen Mist nur um ihre Quoten zu erfüllen.
Ich meine, ich musste alle Schulzeugnisse vorlegen. Da ich aber nicht alle lückenlos hatte, musste ich nur Kopien des Studienbuchs (Oberstufe) mit Abizeugnis vorlegen.
Die Prüfen damit eigentlich nur, ob man Fächer belegte, welche Voraussetzung für bestimmte Studienrichtungen sind (zB Physik für Luft- und Raumfahrt).
Aus unserer Erfahrung: Die wiegeln bei Minderjährigen ab. Am liebsten sind Volljährige mit Führerschein und abgeschlossener Berufsausbildung gesehen.
Aber vielleicht ist das bei euch anders. Ich empfehle zunächst ein Beratungsgespräch.
Naja, es geht in der Frage um die Offizierslaufbahn. Eine Berufsausbildung ist dort nicht relevant, ebensowenig eine Fahrerlaubnis.
Aus unserer Erfahrung
Die Erfahrung möchte ich sehen. Jemand, der Truppenoffizier werden möchte, braucht Abitur, weil sich ein Studium anschließt. Wenn für die dienstliche Verwendung ein Führerschein notwendig wird, dann macht er / sie den im Dienst. Niemand interessiert sich im Vorfeld für einen zivilen Führerschein, mit dem derjenige im Dienst genau Null-Komma-Null anfangen kann.
"...Beratungsgespräch verbindlich..."
Das passt irgendwie nicht zusammen. Jedenfalls nicht bei der BW. ;)