Betriebserlaubnis erloschen während der probezeit?

3 Antworten

Dann hat der Prüfer bei der Abnahme entweder ziemlich kacke gebaut oder du im Nachgang was verändert. So oder so, ist die Eintragung für den A....

Das ganze ist soweit ich weiß ein A Verstoß. Also wird vermutlich das volle Programm auf dich zukommen


Nico122122 
Fragesteller
 21.09.2021, 18:15

Ich habe rein gar nichts verändert und ich wurde schon öfter angehalten und es wurde nichts bemängelt. Gibt es dafür einen Paragraphen oder einen Katalog in dem die strafen für die probezeit vermerkt sind?

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was genau hat der zuerst genannte "gutachter" geprüft und eingetragen?

wer hat danach das auto nochmal untersucht und ein anderes ergebnis erstellt?

wenn du an solchen angeblichen mängeln unschuldig bist, weil hier zwei verschiedene meinungen vorliegen, hast du nichts zu befürchten.

allerdings brauchst du wohl hilfe eines anwalts, damit das erste gutachten überprüft und ggf. bestätigt oder verworfen wird. dann trägt der erste "gutachter" wegen seines fehlers den schaden.


DerBayer80  21.09.2021, 18:09

Es gibt genug Eintragungen, die sehr zweifelhaft entstehen. Genauso gibt es genug Fahrzeuge, die ein Gewindefahrwerk verbaut haben. Da wird dann Höhe x eingetragen und danach steht man das ganze noch ein Stück runter weil's besser aussieht, ohne sich Gedanken über die Folgen zu machen.

Aber das beste ist, was Prüfer A einträgt, kann Prüfer B als unzulässig erachten und die Eintragung widerrufen

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Nico122122 
Fragesteller
 21.09.2021, 21:48
@DerBayer80

Ich habe doch oft genug erwähnt dass nichts verändert wurde an dem Fahrzeug.

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Nico122122 
Fragesteller
 21.09.2021, 18:11

Danke für die Rückmeldung.

Der Gutachter der von der Polizei bestellt wurde hat bestätigt dass der Wagen zu tief sei was auch im Gutachten steht. Wobei auch vermerkt ist: "eine Probefahrt verlief ohne Probleme und auffälligkeiten". Dass ein Anwalt von nöten sei ist mir bewusst. Und dass ich im Recht Recht ebenfalls aber leider habe ich schon beim Anwalt angerufen und er meinte dass.es sehr schwer ist und nochmal kostenintensiver ist dagegen vorzugehen und er hat mir aus seinem Interesse davon abgeraten. Ich wollte eigentlich nur wissen ob nun ein aufbauseminar auf mich zu kommt oder nicht. Ist ja nicht so dass ich schon genug bezahlen muss: insgesamt schon über 1000 Euro.

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Emrearda82840  29.11.2023, 09:27

Hast du a oder b verstoß bekommen

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Da "unbefugte Benutzung eines KFZ" als B Verstoß gilt, denke ich das es nur zu einer Geldstrafe im Sinne des Bußgeldkataloges ist.

Theoretisch könntest Du gegen das Gutachten vorgehen, dass besagt, dass alles in Ordnung sei.


Nico122122 
Fragesteller
 21.09.2021, 18:16

Dagegen vorzugehen würde nur noch mehr Schmerzen bereiten. Ich habe mich bereits informiert und es ist fast unmöglich. Trotzdem danke für die Antwort.

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migebuff  21.09.2021, 18:35

Wie kommst du darauf, dass er ein Fahrzeug gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch genommen hat? Er schreibt doch sogar : "Mein Fahrzeug".

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Wiesel1978  21.09.2021, 19:12
@migebuff

Die Befugnis der Benutzung des eigenen Fhzg erlischt mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis

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migebuff  21.09.2021, 19:16
@Wiesel1978

Nicht nachvollziehbar.

§ 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Man kann das Fahrzeug nicht gegen den eigenen Willen in Gebrauch nehmen.

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