Besuchsrecht im Pferdekaufvertrag?

3 Antworten

Rechtlich eher nicht haltbar. Trotzdem würde ich so einen Vertrag nicht unterschreiben. Da kündigen sich dann doch jetzt schon Probleme an.

Es geht den Verkäufer - sorry - absolut nichts an was mit dem Pferd passiert. Verkauft ist verkauft. Entweder man will sich von dem Tier trennen - dann bitte auch mit allen Konsequenzen - oder eben nicht. So halbgare Dinge gehen nie gut.

Die Klausel ist rechtstechnisch unwirksam und einen Vertrag, der das beinhaltet, würde ich nicht unterschreiben.

Die ehemalige Besitzerin meines Pferdes wollte Pflegebeteiligung werden, wenn ich das Pferd kaufe.

Das habe ich abgelehnt und den Vertrag unterschrieben, der Standard war, und keine Sonderklauseln beinhaltet hat.

Ich kann verstehen, dass die Vorbesitzer schauen möchten, ob es dem Pferd wirklich gut geht. Du könntest dich ja einverstanden erklären, dass sie innerhalb einer gewissen Zeitspanne, vielleicht 6 Monate bis zu einem bestimmten Datum und nur nach Terminvereinbarung das Pferd besuchen können.