Wie lange darf mein Hund bleiben, um als Besuch anerkannt zu werden?

7 Antworten

Eine neue Wohnung haben wir uns bereits gesucht & gefunden. Der Umzug ist allerdings erst in 2 Monaten. Die Abmachung war, dass wenn mein Hund nicht zu Besuch kommen darf, auch kein Besuch von den Vermietern die Hunde mitbringen auf das Grundstück dürfen. Diese Abmachung wurde allerdings seitens des Vermieters gebrochen. 

inicio  02.10.2015, 16:50

na, als eigentumer haben die halt mehr rechte...

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Ich wohne seit März bei meinem Partner mit in seiner Mietwohnung. Ich habe einen Hund, der allerdings nie hier ist. Laut der Vermieter ist mein Hund als Besuch nicht gestattet. Im März hieß es, es wäre kein Problem.  Dann hieß es aufeinmal gar nicht mehr, obwohl weder bellen noch andere Dinge vorgefallen sind. 

Besuch mit Hund darf nicht verboten werden, aber Hund alleine darf der Vermieter verbieten.

Im Mietvertrag ist zur Tierhaltung selbst nicht geregelt. 

Trotzdem muss man sich die Erlaubnis holen , der Vermieter muss dabei die Interessen aller Parteien berücksichtigen.

Allerdings haben sie selbst einen Hund und laden sich auch Freunde mit Hunden ein. 

Bedeutet nicht automatisch, das man das dann auch darf.

Aufgrund dieser Tatsache ist mein Hund nun das erste mal seit Monaten mit als Besuch (ich stehe nicht im Mietvertrag).  bei uns 

Du stehst zwar nicht im Mietvertrag, bist aber eingezogen somit kann Dein Hund also nicht unter Besuch mit Hund fallen.

Wie lange darf mein Hund bleiben, um als Besuch anerkannt zu werden? Er wäre wenn überhaupt nur alle 2-3 Wochenenden bei uns. 

Ein Hund zu Besuch gar nicht!

Sorry, so sind die Fakten.

MfG

johnnymcmuff

Ich habe gerade heute von einem aktuellen Gerichtsurteil gelesen, in dem es um das grundsätzliche Verbot der Hundehaltung in Mietobjekten geht. 

Eine Vermieterin hatte gegen die Mieterin geklagt, die sich trotz vertraglichem Verbot einen Hund angeschafft hatte.

Soweit ich mich erinnere, haben die Richter nicht nur den Fall behandelt (Klage abgelehnt), sondern grundsätzlich festgestellt, dass Hundehaltung nicht verboten werden kann, wenn keine Störungen auftreten. Was nicht verboten ist, kann demnach grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sein.

Auf Deinen Fall übertragen bedeutet das, dass es keine Einschränkungen gibt. 

Ich weiß nicht, ob das Urteil schon rechtskräftig ist, aber es wurde in dem Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richter eine allgemein gültige Aussage tragen. Vielleicht findest Du bei google mehr.

Hallo

schwierige Situation.... was der Vermieter macht, liegt in seinem persönlichen Ermessen. Für Euch gilt allein, was im Mietvertrag steht. Ist die Hundehaltung nicht explizit erlaubt, dann.... tja.... andere Wohnung suchen?!

Zwar darf ein Mieter trotz Hundehaltungsverbot Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt, informierte der Deutsche Mieterbund. Unzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden

Quelle und mehr: http://www.mieterbund.de/index.php?id=435

Georg63  03.10.2015, 01:42

"liegt in seinem persönlichen Ermessen."

Dem ist zum Glück nicht (mehr) so.

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