Beschäftigte?

3 Antworten

Bei der reinen Lohnabrechnung zahlt der Arbeitnehmer die Steuern, die muss der Arbeitgeber nur vom Gehalt abführen. Sozialversicherungen teilen sich AN und AG zu gleichen Teilen ( gibt nur eine kleine Ausnahme bei der Pflegeversicherung). Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber noch die komplette Unfallversicherung.

Mehr fällt mir gerade nicht ein. Alles andere wie Vermögenswirksame Leistungen und weitere Benefits für AN sind für den AG freiwillig.

Sobald ein Selbständiger einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist er verpflichtet der Berufsgenossenschaft beizutreten. (das gilt auch für die Putzfrau)

Der Arbeitgeber ist verantwortlich (und HAFTBAR), für die ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer und Sozialbeiträge.

rizan1997 
Fragesteller
 06.06.2022, 18:05

aber über die Abführung der Lohnsteuer? Der AN bezahlt seine Lohnsteuer und muss der Arbeitgeber für die Beschäftigung was bezahlen? sogenannt "Beschäftigtesteuer" ?

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DerHans  06.06.2022, 18:08
@rizan1997

Der ARBEITGEBER erstellt ja die Abrechnung. Und ER ist dafür haftbar, dass diese Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt, UND ER muss die fälligen Beträge an das Finanzamt und die entsprechende Krankenkasse abführen.

Bei Unstimmigkeiten HAFTET der Arbeitgeber.

Wenn er damit überfordert ist, muss er eben den Service bei einem Steuerberater bezahlen.

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Ist das eine Frage weil du dir Gedanken darüber machst Arbeitgeber zu werden?

Darf ich dir für diesen Fall empfehlen bei der IHK deines Bezirks anzu-googeln und einen entsprechenden Kurs zu besuchen? Die Fallstricke sind vielfältig und es ist gut, wenn man nicht nur die Pflichten sondern auch Rechte und Abschreibungen sicher kennt.