Beschädigtes Buch bei Thalia umtauschen oder zurückgeben?
Heyy. Ich habe mir gestern ein neues Buch bei Thalia gekauft. Als ich zuhause angekommen bin ist mir aufgefallen das es vorne am Cover beschädigt war. Da ich Bücher sammel stört mich das natürlich extrem. Ist es möglich das Buch umzutauschen oder zurückzugeben? (Kassenbon hab ich natürlich noch). Das Buch ist auch ungelesen und komplett neu. Würde mich auf eine Antwort freuen. Lg
2 Antworten
Ich weiß es nicht, deswegen will ich nichts falsches verbreiten. Jedoch würde ich es einfach mal probieren. Hingehen und fragen. Vielleicht stellen sie es zurück, also verkaufen das beschädigte Buch weiter. Falls nicht, wäre es ein verlorenes Exemplar und daher eher unwahrscheinlich.
Vielleicht findest du auf der Thalia seite was dazu. Bei Google habe ich jetzt was gefunden, da sieht es eher Negativ aus mit dem Umtausch:
Sie können Ihre bestellten Artikel selbstverständlich auch ganz einfach in Ihrer nächsten Thalia-Buchhandlung zurückgeben. Nehmen Sie dazu bitte Ihre Artikel und die Rechnung mit - wir übernehmen gerne die Rücksendung für Sie. Ein Umtausch bzw. eine Gutschrift über die Thalia-Buchhandlung ist leider nicht möglich.
Ob die mit Umtausch meinen, dass man ein anderes Buch kaufen möchte weiß ich nicht.
Wie gesagt, würde ich einfach mal nachfragen gehen oder eine Email, wenn die nächste Buchhandlung zu weit weg ist
Ja! Eine solche Beschädigung des Umschlags ist ein Sachmangel. Da greift die gesetzliche Gewährleistung. Und laut dieser muss im ersten Jahr nach Kauf dir gegenüber als Privatperson der Verkäufer gerichtsfest beweisen, dass das Buch bereits beim Kauf beschädigt war. Kann er das nicht, muss er den Schaden beseitigen. Da das bei einem Buchcover eher nicht über eine Reparatur gemacht werden kann, wird das eher auf den Wandel = Umtausch hinauslaufen.
Also geh wieder in den Laden, beweise mit dem Kassenbon, dass dieser Laden der Verkäufer des Buchs war und bitte dann einfach freundlich um einen Umtausch. Gesetzeskeulen musst du erst schwingen, wenn sich dein Gegenüber dabei blöd anstellt und sich weigert, was aber vermutlich im Sinne der Kundenbindung und schnellen, einfachen Abwicklung eher nicht passieren wird :).
Wie gesagt - das musst du gar nicht ;). Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten!
Vielen Dank :) Aber eine Frage noch. Wie beweise ich am besten das der Schaden schon vor dem Kauf da war?