Berufskolleg lässt mich nicht abmelden?

Neugierig1971  20.09.2021, 19:53

In welchem Bundesland wohnst Du?

Sascha8945 
Fragesteller
 13.10.2021, 17:53

BW

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist bis 18 schulpflichtig und die Schule darf dich gar nicht abmelden, wenn du keinen neuen Schulplatz hast (oder ersatzweise eben Ausbildungsstelle oder FSJ).

In NRW ist es eben so das man ohne Ausbildung oder Schule Weiter zur schule muss! Sobald du eine Ausbildung hast ist das was anderes! Und noch ist das für dieses Jahr möglich bis ende November!

Durch einen Exotischen Rhythmus aus Krank schreiben, Schwänzen und Terminen in Schulzeit schaffst du die 8 Monate.

Woher ich das weiß:Hobby

Teile Ihnen einfach schriftlich mit, dass du dich von der Schule anmeldest. Du brauchst deren Einverständnis nicht.

emib5  20.09.2021, 15:28

Das ist falsch, er unterliegt noch der Schulpflicht.

1
Neugierig1971  20.09.2021, 19:18
@emib5

Wenn er 10 Jahre Schule hinter sich hat, ist er das nicht mehr.

0
emib5  20.09.2021, 19:50
@Neugierig1971

Du solltest Dich mal mit dem Schulgesetz Deines Bundeslandes befassen. Was Du schreibst ist falsch, Schulpflicht besteht bist man 18 ist. Bzw. bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Je nach Bundesland.

1
Neugierig1971  20.09.2021, 19:59
@emib5

Du solltest Dich mal mit dem Unterschied der Schulpflicht und der Berufsschulpflicht befassen.

In Baden-Würtemberg besteht 10 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach noch 2 Berufs(!)schulpflicht.

Diese ist aber nur relevant, wenn man eine Ausbildung macht. Nach 10 Jahren Schule und ohne Ausbildungsverhältnis muss der Fragesteller nicht zur Schule gehen.

Erst wieder, wenn er eine Ausbildung macht.

0
emib5  20.09.2021, 20:51
@Neugierig1971

Vielleicht solltest Du lieber noch mal §77 und §78 des Schulgesetzes des Landes Baden-Würtemberg lesen.

§ 77 Beginn der Berufsschulpflicht
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule beginnt mit dem Ablauf der Pflicht zum Besuch einer Schule gemäß § 73 Abs. 2.

Also nichts mit „nur wenn man eine Ausbildung macht“, sondern grundsätzlich für alle.

§ 78 Dauer der Berufsschulpflicht
(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet; auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige für das zweite Schulhalbjahr beurlaubt werden. Darüber hinaus kann die Berufsschule freiwillig mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besucht werden, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Also auch keine 2 Jahre, sondern drei Jahre.

Die zwei Jahre sind eine Ausnahme bei 2-jährigen Berufsausbildungen.

1

Du bist ja nicht mehr verpflichtet in die Schule zu gehen oder so aber du musst dann zum Arbeitsamt weil die ja wissen wollen was du dann machst. Die werden sagen gehe ins CjD (kein call of duty) oder FSJ machen oder suchst dir ne Ausbildung