Berichtsheft Ausbildung Großhandelskaufmann?

4 Antworten

Ich habe damals von meinen Betrieb Vorlagen bekommen. Die Berichtshefte müssen nicht irgendwie "individuell" sein, sondern nehme die Vorlagen aus dem Internet. Was du reinschreibst sollst du natürlich selber machen, dort keine Vorlagen nehmen, lediglich das Muster.

Diese Monatsbericht kann man Kreativer gestalten (Keine Ahnung ob das Monatsbericht heißt) aber die Wochenberichte nur kurz Stichpunkt haltig mit Zeiten.

Wirklich geprüft wurden die von meinen Ausbilder nicht, aber unterschrieben werden müssen die ja und was auch wichtig ist wenn du die nicht hast, kann es sein das man für die Prüfung nicht zugelassen wird. Zumindest war es bei uns der Fall, ist zwar nicht der gleiche Beruf aber die gleiche Branche (War Anlagenmechaniker für SHK)

Zur Not kann ich meine Vorlage hochladen ist eine Exel Datei.

Jeder Auszubildende ist verpflichtet Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) zu führen. Die Ausbildungsnachweise werden allerdings nicht bewertet; sie müssen vollständig sein und ein gewisses Maß an optischer Zumutbarkeit erfüllen.

Die Eintragungen können i. d. R. stichwortartig erfolgen.

Seit 2017 gibt es einige neue Regelungen.

Über die Form gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Vorschrift, aber man sollte die Musterformulare der IHK für den Ausbildungsberuf verwenden. Inzwischen kann es auch digital geführt werden (d. h. hier: ohne Ausdruck und eigenhändige Unterschriften); dazu bedarf es aber für die Unterschriften einer digitalen Signatur (bei der IHK nachfragen, wie das zu handhaben ist).

Ab dem 01.10.2017 muß im Ausbildungsvertrag festgehalten werden , welche Form des Berichtsheftes gewählt wird.

Das Berichtsheft muß grundsätzlich bei der Anmeldung zur Abschlußprüfung vorgelegt werden; manche IHKs verzichten darauf und beschränken sich auf Stichproben, d. h. sie fordern den Ausbildungsnachweis dann bei der Anmeldung zur Prüfung beim Ausbildungsbetrieb an; wenn darüber Unklarheit besteht, empfiehlt es sich aber sicherheitshalber die Ausbildungsnachweise weiterhin mit zur Prüfung mitzunehmen.

Du solltest in den Ausbildungsnachweise auch nur erfassen, was Du tatsächlich gemacht hast; Phantasieeinträge sollten vermieden werden; auch dem Drängen des Ausbilders Inhalte dort einzutragen, die nicht vermittelt wurden, sollte nicht nachgekommen werden.

Dies dient zum einen dazu, daß die zuständige Kammer kontrollieren kann, ob die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden, andererseits ist es auch ein Beweis für Dich, daß die Ausbildung ggf. nicht ordnungsgemäß erfolgte wenn Du dadurch die Prüfung nicht bestehst; dann hättest Du ggf. einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.

eigentlich juckt der bericht keinen, du kannst den im prinzip auch gar nicht machen.

... wuerde ich jetzt schreiben ,weil ich das lustig finde. aber mien gewissen sagt mir, dass du das eventuell ernst nimmst, weswegen ich dich darauf hinweisen muss, dass du das auf keinen fall tun solltest, denn ich weil echt nicht deine ausbildung kaputt machen, weil ich einfach ein bisschen zu viel ge****ken und ge***cht habe. also nichts fuer ungut ... eigentlich bin ich wirklich eine gescheiterte existeny