Berichtsheft Ausbildung - reicht eine Unterschrift?
Hallöle liebe Ausbilder, Auszubildenden, Kammerjäger...
ich beende meine Ausbildung in wenigen Wochen und habe schockierend festgestellt, dass während der vielen Arbeit ja auch ein Berichtsheft auf Arbeit zu führen war. (Wir sind ein kleines Unternehmen, da möchte das keiner sehen).
Nun habe ich in wenigen Tagen meine mündliche Prüfung und ich habe aus dem Zeitmanagementsystem meine Zeitwerte in ein Berichtsheft umgewandelt. In jeder Berichtsheftvorlage ist jedoch eine Unterschrift pro Seite zu sehen. Mein Chef möchte aber nicht hunderte Seiten unterschreiben. (Jaaaa, jaaa, da hätte man mal eher drauf kommen können. Aber mal ehrlich, ich glaube das Problem haben viele.)
Ich habe überlegt ob entweder
- eine Unterschrift auf der Deckseite oder letzten Seite reicht oder
- es erlaubt sein könnte, die Arbeitszeiten pro themengebiet in einem Übersichtsblatt (Diagramm?) zusammenzufassen, also z.B. Kundenmanagement 300h, Affiliate marketing 200h ... und darunter eine Unterschrift zu setzen.
Hat da jemand Erfahrungen? Weiß jemand wie Tolerant die Kammer da sein könnte?
Ich lerne unter der IHK.
Grüße!
3 Antworten
Also bei uns war die klare Vorgabe, dass unter jeder Seite eine Unterschrift sein soll.
Es soll ja nicht nur unterschrieben werden das du da warst, sondern auch was du in der Zeit gemacht hast. Über so große Abschnitte wird das kaum möglich war.
Was bei uns aber zulässig war, war statt Wochenübersichten Ausbildungsabschnitte zu wählen, wenn sie nicht länger als ein 2 Monate waren. Das geht natürlich nur, wenn du in der Zeit nur in einer Abteilung warst. Bei einem 3 Monatseinsatz habe ich es dann in einem mit 2 und einen mit einem Monat geteilt.
Auch wenn das super nervig ist alles auf ein mal zu machen, letztlich ist es die Aufgabe und Pflicht deines Chefes das zu Unterschreiben. Er hätte es ja auch selber früher verlangen können, mein Freund musste es wochenweise führen und alle 6 Monate vorlegen. So ist es nun blöd gelaufen, da muss dein Chef durch.
Ob das ausreicht, erfährst du von deiner zuständigen Kammer vor Ort, nicht von uns. Bei unserer IHK würde dies nicht ausreichen.
Da hätte dein Chef seine Pflichten eben auch mal einhalten müssen.
Die Kammer ist da gar nicht tolerant, wenn die Unterschriften nicht stimmig sind wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. ...