Berechnung von lebensmittelgutscheinen im Sanktionsfall?

3 Antworten

Schön. Und was ist jetzt die Frage?

Ich wüsste noch gerne, wie diese Gutscheine aussehen. Sind es Zettel in verschiedener Stückelung, die ähnlich wie Geldscheine funktionieren? Und was passiert, wenn der Betrag auf den Gutscheinen nicht exakt mit dem Wert des Einkaufs übereinstimmt, was ja wohl in 99 % aller Fälle so sein wird? Darf die Kassiererin dann Bargeld herausgeben? Oder gibt es für einen solchen Fall in den Kassen der ganzen Läden Blanko-Gutscheine, auf denen der Restbetrag eingetragen wird?

Kostass 
Fragesteller
 26.07.2018, 05:40

ich will denn betroffenen von sanktionen helfen damit sie beim googeln schnell fündig werden, ich habe es 3 stunden gesucht, weis auch nicht ob mann restbetrag an der kasse bekommt

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Kostass 
Fragesteller
 26.07.2018, 05:50
@Paguangare

danke ja ich hab nur nach bei sanktion lebensmittelgutscheine eingetippt und hab stundenlang gesucht ich bin mir sicher viele finden es nicht deswegen hab ich es gepostet

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z.B. in Berlin - II-1305.2/ II-5024

Zitat

Die Wertgutscheine besitzen einen vorgegebenen Aufdruck in Bezug auf Verwendungszweck, Scheckwert, Bargeldrückgabe bis 10 % und Aufdruck der Region Berlin. 

Die Wertgutscheine besitzen einen vorgedruckten Wert von 50,00 Euro, 20,00 Euro, 10,00 Euro, 5,00 Euro, 2,00 Euro, 1,00 Euro und 0,50 Euro. 

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Wechselgeldrückgabe ist also möglich und Stückelung ist auch möglich

Ist das für die Woche der Betrag der da oben in der Tabelle steht?

Paguangare  01.10.2019, 16:25

Das wird wohl der monatliche Regelbedarf sein.

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