Beratungshilfeschein wegen Anwalt zu spät beantragt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich: Den Beratungshilfeschein beantragt man vorher beim Rechtspfleger vom Amtsgericht. DAS sollte der Anwalt aber wissen!

Wende dich an die Anwaltskammer und bitte dort um Rat.

Die Rechnung wirst du ggf dann halt in Miniraten abstottern müssen wenn der §§-Reiter nicht einlenkt

Melo123765 
Fragesteller
 28.01.2021, 07:39

Kann man da überhaupt mit raten bezahlen.. Also dürfen die auch eine Ratenzahlung ablehnen? Ich weiß nicht was ich dann machen soll :(

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Dea2019  28.01.2021, 13:04
@Melo123765

Ganz einfach: Du beginnst mit einer ersten Rate im bereich zwischen 25 und 30 €, das zahlst du dann per Dauerauftrag monatlich. Mehr ist halt nicht drin... und in dem Augenblick, wo der Gläubiger die als "Ratenzahlung" eingehende Überweisung verbucht, stimmt er zumindest konkludent der Ratenzahlung zu.

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Morgen Melo,

um die Hintergründe besser verstehen und bewerten zu können, wäre es hilfreich zunächst alle relevanten Einzelheit zu sortieren.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist Folgendes bisher passiert:

Du bist zum Anwalt gegangen, hast ihm dein Problem beschrieben und erklärt, dass du für die Rechtsberatung einen sog.Beratungsschein beantragen musst, aber nicht genau weißt, wie das geht.

Der Anwalt meinte wir klären es dann.

Fazit: Der Rechtsanwalt hat von Anfang an gewusst, dass du auf den Beratungsschein angewiesen bist.

Dann hab ich nach 2 Monaten die Rechnung vom Anwalt bekommen.

Was ist in diesen 2 Monaten passiert?

Was hat der Anwalt in deiner Sache für dich übernommen?

Wie oft warst du insgesamt beim Anwalt?

Habe dann gefragt wegen dem Schein. Er meinte ich soll das Formular ausfüllen und er gibt es beim Amtsgericht ab.

Wahrscheinlich meinst du den

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Kannst du dich vielleicht noch erinnern, ob das Datum der Erstberatung eingetragen wurde?

Wichtig ist, dass du dich sofort an den Rechtsanwalt

Bild zum Beitrag

Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar eine der unten genannten Beratungspersonen Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.

In diesen Fällen muss der Antrag binnen 4 Wochen nach Beratungsbeginn beim Amtsgericht eingehen, sonst wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt

Den Antrag auf Beratungshilfe und umfangreiche Informationen zum Downloaden gibt es hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Antrag_auf_Bewilligung_von_Beratungshilfe.pdf?__blob=publicationFile

Er meinte ich soll das Formular ausfüllen und er gibt es beim Amtsgericht ab.

Erfahrungsgemäß müssen die Angaben, z.B. durch Bewilligungsbescheide des Jobcenters belegt werden. Hat sich der Anwalt dazu nicht geäußert?

Der Anwalt kennt doch die Bestimmungen und Abgabefristen ganz genau und wusste, dass der Antrag abgelehnt wird.

Nun bekomme ich vom Gericht gesagt, dass der Antrag zu spät eingereicht wurde was ja klar ist.

Es kann aber nicht bewiesen werden, wer den Antrag abgegeben hat - oder?

Ich hatte schon am ersten Tag ausgefüllten Antrag dabei.

Zu welchem Zweck solltest du dann noch mal etwas ausfüllen?

Hast du ausgefüllten Antrag vom 1. Tag dem Anwalt übergeben?

Er hat mir gesagt wir klären das kein Thema.

Beweisen lässt sich so was aber kaum.

Du hast nur eine Chance, indem du deinem Anwalt erfolgreich Fahrlässigkeit & Unterlassung vorwerfen kannst.

Die Grundvoraussetzung für alles weitere ist, dass du nach Möglichkeit detailliert aufzählst, wann was wo passiert ist.

Du musst nicht erzählen weshalb du beim Anwalt warst. Das spielt keine Rolle.

Wichtig ist, wie oft du dort warst. Wie oft dir versprochen wurde: "Das machen wir schon".

Nachgefragt:

Wird die Beratungshilfe nicht bereits durch das Amtsgericht selbst, sondern durch eine Beratungsperson gewährt, so haben Sie an die Beratungsperson 15 Euro zu bezahlen. Die Beratungsperson kann auf diese Gebühr auch verzichten. Alle übrigen Kosten der Beratungshilfe trägt in aller Regel die Landeskasse.

Hast du diese 15,- EUR bezahlt und ggf. eine Quittung erhalten?

Weitergehende Gebühren können auf Sie zukommen, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe ablehnt, nachdem eine Beratung bereits erfolgt ist, oder die Bewilligung von Beratungshilfe wieder aufgehoben wird. In diesen Fällen müssen Sie die Kosten für die Beratungshilfe tragen. Nähere Auskünfte dazu erteilen ggf. die Amtsgerichte und die Beratungspersonen.

Weitere Kosten können auch auf Sie zukommen, wenn Sie infolge der Beratung durch Beratungshilfe etwas erlangt haben. Die Beratungsperson kann dann den Antrag stellen, dass die Beratungshilfe aufgehoben wird und von Ihnen die vorher mit Ihnen für diesen Fall vereinbarten Gebühren verlangen. Darauf müssen Sie aber im Vorwege bei der Mandatsübernahme von der Beratungsperson schriftlich hingewiesen

 - (Recht, Amtsgericht, Beratungshilfeschein)