Bekommt man ALG1, wenn man arbeitslos wird und direkt danach einen 450€-Minijob findet?

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Der Minijob wird bis auf 165 Euro angerechnet. Es sei denn, du hattest schon Jahre vorher immer einen Minijob. Also während der ganzen Jahre vor der Arbeitslosigkeit. Dann dürfen die nicht kürzen.

https://blog.minijob-zentrale.de/2018/08/15/minijobs-so-koennen-sich-bezieher-von-arbeitslosengeld-etwas-hinzuverdienen/

DerWeise787 
Fragesteller
 29.10.2019, 12:48

Also das heißt man bekommt die 165€ und das ALG1?

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Jutta373  29.10.2019, 13:08
@DerWeise787

Du bekommst natürlich Arbeitslosengeld das ist klar,

Aber Du darfst 165 Euro von dem Minijob behalten, den Rest musst Du abgeben

So ist das halt also lohnt es sich nicht einen Minijob nebenbei zu haben, da das meiste sowieso wieder zurück fließt.

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Kessie1  29.10.2019, 13:17
@Jutta373

Lohnen tut es sich schon... Denn mitunter hilft auch ein Minijob aus der Arbeitslosigkeit, wenn man sich dort beweist und so vielleicht einen "richtigen" Job dadurch ergattert. Und die sozialen Kontakte die man dort haben kann, sind auch nicht zu unterschätzen... Und es macht sich im Lebenslauf ggf. auch besser, wenn man zwischenzeitlich was getan hat, als stumpf seine Arbeitslosigkeit zu leben... Es kommt halt immer auf die Gesamtumstände an.

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isomatte  30.10.2019, 07:30

Einen Nebenjob muss man nicht schon Jahre vor der Arbeitslosigkeit gehabt haben, hier reichen 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit aus.

Auch dann darf etwas gekürzt werden, denn dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und nur diesen dürfte man dann auch weiter ohne Anrechnung auf das ALG - 1 dazuverdienen, min.aber diese 165 € Netto + evtl.nachweisbar notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten.

Käme man also in einem Monat über diesen Durchschnitt, würde auch hier eine Anrechnung auf das ALG - 1 erfolgen.

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Kessie1  30.10.2019, 12:44
@isomatte

Danke für die Info. wusste ich gar nicht, dass es schon nach 12 Monaten möglich ist. Aber Viele wissen nicht mal, dass es überhaupt möglich ist. Und mein damaliger Sachbearbeiter vom Arbeitsamt wusste das auch nicht ;-). Da muss man echt höllisch aufpassen, dass die einen nicht über den Tisch ziehen.

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isomatte  30.10.2019, 13:15
@Kessie1

Dazu sollte man normalerweise im Info Material das man bekommt aufgeklärt werden.

Da sollte dann der § 155 Abs. 1 - 3 SGB - lll genannt werden, der regelt die Freibeträge bzw.Bestimmungen bei der Anrechnung von Nebeneinkommen.

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Kessie1  30.10.2019, 13:39
@isomatte

Bei dem Amt: keine Info... Ich hatte dem Sachbearbeiter extra die Bescheinigung über den 450 Euro Job hingelegt, weil ich mich vorher im Netz informiert hatte und eher zufällig darüber gestolpert bin, dass man bei mir nichts abziehen darf. Und dennoch kam eine falsche Berechnung. Theorie und Praxis... Vielleicht ist es heute anders. Ist schon ein paar Jahre her... Und sicherlich von Amt zu Amt und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich.

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isomatte  30.10.2019, 14:04
@Kessie1

Meines Wissens gibt es dieses Merkblatt fürs ALG - 1 schon immer und darin steht das auch mit den Freibeträgen bzw.Anrechnung von Nebeneinkommen ( Seite 79 ) und auch das weitere individuell höhere Freibeträge möglich sind und weitere Info Materialien auf Nachfrage zur Verfügung stehen.

Da wird das dann mit dem durchschnittlichen Einkommen stehen !

Sicher gibt es solche und solche SB - wie im wahren Leben auch, es gibt gute und schlechte Fachkräfte, in deinem Fall hast du den letzt genannten erwischt.

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Dein Nebeneinkommen darfst du natürlich behalten, davon musst du nichts abgeben, es wird dann aber auf dein ALG - 1 angerechnet, wenn du im Monat mehr als 165 € Netto verdienst.

Du könntest dann zu den 165 € Netto auch noch nachweisbar notwendige berufsbedingte Aufwendungen für z.B. Fahrkosten von deinem Einkommen in Abzug bringen, der Rest würde dann von deinem ALG - 1 abgezogen.

Man darf aber laut Arbeitsvertrag nicht auf 15 Wochenstunden kommen, denn sonst würdest du nicht mehr als arbeitslos gelten und du hättest keinen Anspruch mehr auf dein ALG - 1.

Hättest du z.B. einen Minijob vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten schon min.12 Monate gehabt, dann würde aus diesen 12 Monaten ein durchschnittliches Einkommen ermittelt und das könntest du dann auch im ALG - 1 Bezug ohne Anrechnung weiterhin dazuverdienen, min. aber diese 165 € + z.B. notwendige Fahrkosten.

AlG 1 bekommt man wenn man mindesten 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 24 Monate nachweisen kann.

Und einen Nebenverdienst darf man haben, wenn man nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeitet. Und alles, was über 75 € in der Woche hinaus geht, wird auf die Leistung verrechnet.

isomatte  30.10.2019, 07:24

Wie kommst du auf diese max.15 Stunden die Woche ?

Man darf nur unter 15 Stunden arbeiten, ansonsten gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Und wie kommst du auf diese 75 € pro Woche ?

Der nicht anrechenbare monatliche Freibetrag liegt bei 165 € Netto + evtl.nachweisbar notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten.

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Ja, aber ggf. gekürzt.

DerWeise787 
Fragesteller
 29.10.2019, 12:45

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