Bekomme1 ich ALG1?

5 Antworten

Nein, wenn du keine AL-VersichungsbeitRäge eingezahlt hast bekommst du auch kein ALG1.

MarSusMar  29.10.2019, 23:32

Das hast du Überlesen

 Ich habe bis Mai 2019 6 Jahre ununterbrochen gearbeitet vollzeit.

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KeinName26 
Fragesteller
 29.10.2019, 23:32

Ähm wenn ich gearbeitet habe bezahle ich logischerweise auch Versicherungsbeiträge.

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Bekommst du du musst ja nur 2 Jahre gearbeitet haben. Bewerben ja aber.....

KeinName26 
Fragesteller
 29.10.2019, 23:32

Aber was?

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MarSusMar  29.10.2019, 23:50
@KeinName26

Nicht aber was. das hätte ich ausgeschrieben. Aber wie. so das du dich "bewirbst" natürlich.

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Familiengerd  30.10.2019, 12:11
du musst ja nur 2 Jahre gearbeitet haben

Nein.

Es muss nur in den letzten 24 Monaten für 12 Monate Sozialversicherungspflicht bestanden haben!

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MarSusMar  30.10.2019, 14:10
@Familiengerd

Wieder ER und das völlig unnötige Ausrufezeichen, das das Gegenteil vom Gewollten, ich HABE RECHT! bewirkt. Sondern Was soll diese Rechthaberei. Unwichtig Uninteressant Gepflegt ausgedrückt

Sinnvoll wäre ne saubere Erklärung die bewirkt nämlich den erwünschen Erfolg

Insofern

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Familiengerd  30.10.2019, 17:33
@MarSusMar

Du kannst also nicht mit Korrekturen nicht umgehen ... Nagt das an Deinem Ego?

Rechthaberei. Unwichtig Uninteressant

Ach! Tatsächlich?

Was - bitteschön! (oh, schon wieder ein Ausrufezeichen!) - soll daran "Rechthaberei" sein, wenn ich (und das rein sachlich) darauf hinweise, dass die Voraussetzung nicht 2 Jahre, sondern 12 Monate sind. Für einen Betroffenen ist das alles andere als "unwichtig, uninteressant", sondern ein gewaltiger Unterschied! (und wieder ein Ausrufezeichen!)

Interessant, wie Du Dich an einer solch lächerlichen Kleinigkeit wie dem Ausrufezeichen, das Dir nicht passt, geradezu "aufgeilst".🤣😂😅

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Du bekommst ALG 1. Du willst also in dieser Zeit nichts arbeiten? Das Arbeitsamt wird Dir wahrscheinlich Stellenangebote schicken. Du könntest ja wenigstens Teilzeit arbeiten.

KeinName26 
Fragesteller
 29.10.2019, 23:38

Mal schauen evtl. auch was über eine zeitfirma für die kurze Zeit. Einfach um nicht daheim zu sitzen.

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Allexandra0809  30.10.2019, 00:02
@KeinName26

Das würde ich auf jeden Fall machen. Musst ja nicht die ganze Zeit 40 Stunden in der Woche arbeiten, aber ein halbes Jahr nichts machen, ist auch nicht so gut.

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KeinName26 
Fragesteller
 30.10.2019, 00:21
@Allexandra0809

Ne kein halbes Jahr 2 Monate! Ich schreibe Prüfungen im November und Februar.

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Du musst dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, selbst bei einer Überbrückungszeit von 1 - 2 Monaten, ob das ganze dann zum Erfolgt führt dich in Arbeit zu bringen bzw.ob du selber einen AG - findest der dich für so kurze Zeit beschäftigt wäre dann wieder eine andere Frage.

Musst also nur den Willen zeigen das du vermittelt werden möchtest und auch selber auf der Suche bist, was dann ein evtl.Vorstellungsgespräch ergibt müsste man sehen, da musst du dich dann mit dem evtl.AG - selber einigen.

Auf keinen Fall solltest du dich nur Teilzeit zur Vermittlung zur Verfügung stellen, wenn sich dein ALG - 1 Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung berechnet, denn dann würde dein erworbener Anspruch dementsprechend gekürzt.

Ja sicher mußt du dich bewerben. Das Arbeitsamt ist nicht dazu da, die Lücke zu füllen.