Bekomme ich weiter Kindergeld und Unterhalt, wenn ich nach einer abgeschlossenen Ausbildung ohne zu arbeiten das Fachabitur mache?

4 Antworten

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Kindergeld ja, Unterhalt (höchstwahrscheinlich) nein.

Es sei denn, es treffen auf dich diese Ausnahmen zu:

Du hast deinen weiteren Bildungsweg (Abitur, Studium) bereits zu Beginn der Lehre geplant. Ein sachlich-inhaltlicher (siehe oben) und auch zeitlicher Zusammenhang muss dabei nachweisbar sein. So gibt es zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg, dass ein zeitlicher Zusammenhang nicht mehr gegeben ist, wenn zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn des Studiums mehr als ein Jahr Zeit vergangen ist.
Deine Begabung ist deutlich unterschätzt worden und Du konntest deshalb die Regelschulzeit nicht mit dem Abitur abschließen.
Du wurdest in die erste Ausbildung hineingedrängt, wolltest diese aber gar nicht machen.

https://www.abitur.com/unterhalt-im-abitur

Du kannst natürlich schauen, ob du Anspruch auf Schüler BAföG hast.

Nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium hat sich das mit Unterhalt erledigt.

Unter 25 besteht dann nur wieder Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld bekommst du, aber von wem willst du Unterhalt bekommen.

Nein. Du hast die Ausbildung abgeschlossen und bist Volljährig.

Alles andere ist dein Privatvergnügen und darfst du dir selbst finanzieren. Zumindest Kindergeld gibts keins mehr. Ob dir andere Förderungen zustehen musst du selbst anfragen.

TinaPauli  21.06.2022, 18:30

Kindergeld gibt es bis 25, auch bei einer 2. oder 3. Ausbildung bzw. Schule

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