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Beim Friseur Haare versaut ? was tun ?????Bekomme ich mein Geld zurück ?

Frage von chiara080504 chiara080504

Guten Tag ,

ich habe mir vor 2 Wochen die Haare beim Friseur machen lassen , Braune Ansätze färben lassen , und hellbraune Stränchen , die allerdings mit Blondierung auf meinem Deckhaare gemacht wurden und dann erst Braune Farbe drüber , & ganz ehrlich das sieht Total Schei*** aus mal davon abgesehen sind die Total Blöd gesetzt das habe ich den da auch gesagt , das das total dämlich aussieht und ich schon mal solch eine Frisur hatte & nicht so aussah ...

ich war überhaupt nicht zufrieden, und die haben das dann so abgetan als ob es das Licht in diesem Laden wäre , und das es ja Super aussehen würde .... Fande ich nicht !!

habe 60€ bezahlt und die meinten ja kommen se Montag wieder dann färben wa noch mal drüber ... ! Ja HALLO niemals !! ich will meine kohle zurück , darauf hin habe ich von zuhause aus dem Chef der Friseur Kette ne Email geschrieben ,

mit ihm habe ich letztens Dienstag einen Termin vereinbart , er wollte mir die ganze zeit die haare wieder machen , ich sagte ihn aber ich will es nicht , ich möchte mein Geld zurück und lasse es da machen wo ich weiß das sie es Richtig machen - ich habe halt kein vertrauen mehr zu dem Friseur !!!! dann kam heute ein Brief von wegen Gutschein bei diesem Friseur - ich bin so verärgert darüber das ich da angerufen habe ...und denen sagte wofür war ich den letzte Woche bei ihren Chef ??? und nun wollen sie es hier mit einem Gutschein abtun .... nun warte ich auf ne Rekation ??? WAS sind nun meine Rechte ??? was kann ich tun ????

hier zum vergleich ein Foto

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schmumo schmumo

    Hallo chiara080504,

    Mensch, das ist ja echt daneben gegangen :-| Tut mir echt leid für dich. Vorallem, weil du damit jetzt schon 2 Wochen so rumläufst.

    Ich kann dir nur den Tipp geben,ch an die zuständige Handwerkskammer/Innung (IHK) zu wenden.

    Inwieweit er nun ein Recht auf Nachbesserung hat, kann ich dir nicht zu 100% sagen. Dass du aber dort kein Vertrauen hast, kann ich nachvollziehen. Die Handwerkskammer kann dir diesbzgl ganz bestimmt weiterhelfen.

    Es kann zb nicht angehen, dass dich ein Azubi bedient und es dir nicht mal gesagt wird.

    Es ist schön "üblich" dass Azubis die "minderen" Arbeiten verrichten, allerdings machen sie das nur im Auftrag des Friseurs und unter ständiger Aufsicht. Farbe, Blondierung sucht der Friseur aus und mischt sie auch. Der Azubi darf höchstens die Stähnen ziehen/machen. (Wobei ich das im 1. Lehrjahr schon ziemlich früh finde. )

    Ich wünsche dir, dass die Sache gut ausgeht für dich! :-)

    Kommentar von wastemaniac wastemaniacwastemaniac

    der kunde hat das recht der nachbesserung, der friseur die pflicht der nachbesserung, daraus auch resultierend das recht der nachbesserung. die ihk ist dafür nicht zuständig, das ist handwerk, und da in erster linie die innung, dann erst die handwerkskammer, die haben zwar gutachter, werden in diesem falle aber nichts anderes sagen als ich: der chef hat die chance verdient das wieder in ordnung zu bringen. das geld muß er nicht zurück geben. nur aus kulanz, aber ich ginge auch eher hin und bestände auf mein recht das wieder korrekt zu machen. vertrauen kann man schon haben, warum denn nicht, es ist ja nicht so das sie das jetzt schon zum dutzenden male in dem salon erlebt hat, es ist nun mal geschehen. 2 wochen läuft sie damit herrum, weil sie nicht das angebot wahr genommen hat, also aus eigenem beweggrund. die meinung zu den auzubildenen kann ich nicht teilen. wann ein azubi an die kunden kann und darf, entscheidet der inhaber selber, wozu werden denn übungsabende durchgeführt, weshalb trainiert man denn, wenn es nicht am kunden angebracht werden darf. ich habe seit 1995 einen salomn und meine azubis waren hinterher soweit das sie autark gearbeitet haben und sogar selber schon kunden hatten, von 7 ausgebildeten konnte ich erfolgreich 5 nach der lehre übernehmen und sie haben immer noch ihre kunden, und alle haben sie prüfung geschafft. eine ist sogar auf der landesmeisterschaft 3 von 52 teilnehmnern geworden und war da erst im 2 ten lehrjahr. und sie schrieb ja nicht da ein azubi sie bedient habe, oder ich habe es überlesen!!!

    anhand vom bild kann man schon ersehen das es arg viele strähnen sind, doch die sind zum teil flott wieder übergefärbt, auf die menge reduziert die eigentlcih sollte und das ganze ist wieder in ordnung. ist bestimmt doof gelaufen, aber ne chance sollte man schon geben!!!

    Kommentar von wastemaniac wastemaniacwastemaniac

    okay, das mit dem azubi steht weiter unten!!! schon gesehen

    Kommentar von schmumo schmumoschmumo

    @ wastemaniac

    Wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, wäre es Ihnen aufgefallen, dass, weil ich es eben nicht zu 100% sagen konnte, ob eine Nachbesserung hingenommen werden muss oder ob die Fragestellerin ihr Geld zurückbekommt, man sich diesbzgl bei der Handwerkskammer oder der Innung bestens informieren kann. (Da ging es weder um Gutachten od. ähnliches, sondern lediglich um eine Auskunft!)

    Eine Antwort von ihnen ist hier nicht zu finden, deswegen verstehe ich Ihren Zusatz nicht, dass die Innung "auch nichts anderes sagt, wie ich". Durch die Nachfrage bei Innung od. Handwerkskammer hat die Fragestellerin Sicherheit. Und genau um Diese ging es hier.

    Zu der Sache mit dem Azubi:

    Es ist toll und auch löblich, dass sie ihre Azubis an den Kunden lassen. Dagegen ist auch absolut nichts auszusetzen.

    Lediglich ist etwas daran auszusetzen, dass ich als Kunde darüber informiert werden möchte, wenn ein Azubi an meinen Kopf kommt.

    Man kann als Salon-Inhaber nicht dasselbe Geld verlangen, wenn man einen Azubi arbeiten lässt. Und darüber muss informiert werden.

    Es gibt zb etliche Salons, die spezielle Azubiarbeiten anbieten. Zu einem niedrigeren Preis. Das ist alles i.O - solange der Kunde darüber informiert wird.

    Kommentar von wastemaniac wastemaniacwastemaniac

    die kunden von mir wissen bescheid. aber warum soll ich denn weniger geld nehmen, wenn ich bei meinem schnitt nicht mehr kassiere, ich staffel es nicht. wenn elektriker ihnen den lehrling der nur zugesehen hat, mit auf die rechnung packen, finden sie das gut? aber das ist alltag, ich mache dann preistechnisch keinen unterschied, denn ich werte den azubi damit wieder ab, ich kann nicht hingehen und es machen alssen, aber dann weniger nehmen, das ist albern, denn in den preisen ist das alles mit einkalkuliert, damit mache ich mir meine preise kaputt. und das nächste mal mache ich einen eigenen beitrag. versprochen.

    Kommentar von schmumo schmumoschmumo

    Hallo wastemaniac :-) Es ging mir nur darum, dass man nicht einfach einen Azubi an den Kunden lassen kann, ohne diesen darüber zu informieren.

    Dann habe ich als Kunde die Möglichkeit zu sagen: " Ja, ist in Ordnung." oder "Nein, möchte ich nicht". :-)

    btw: Mich stört es nicht, dass sie etwas zu meiner Antwort geschrieben haben. Es ging mir dabei um etwas anderes. Dieses jedoch noch zu Erläutern, würde uns hier um Kreis drehen lassen :-)

  • 6
    Antwort von Gina02 Gina02

    Schau mal hier:

    http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2195085,00.html

    vielleicht hilft Dir das ja weiter! LG, gina

  • 3
    Antwort von Indy72 Indy72

    Du musst kein Geld zurück bekommen. Du hast aber anspruch auf Nachbesserung entweder vom selben Friseur oder von einem anderen auf Rechnung des ersten. Im Konfliktfall kannst du die an die Handwerkskammer oder die Innung. Falls du mit dem Ergebnnis nicht einverstanden bist, bleibt der Rechtsweg trotzdem offen.

    Kommentar von puecklerice puecklericepuecklerice

    DH. gute antwort.

  • 2
    Antwort von Bieberkoenig Bieberkoenig

    ich wuerde mich in ein dunkles kaemmerchen setzen und anfangen zu weinen wenn ich so aussehen wuerde. Ich wuerde mich noch nicht mal mehr auf die strasse trauen.

    GOTTOGOTT !!

    Kommentar von chiara080504 chiara080504chiara080504

    TATSACHE .... so sieht es aus ... ich seh aus wie so ein Junkie von Bahnhof ZOO

  • 1
    Antwort von konstruktiv konstruktiv

    Du hast einen Werkvertrag mit dem Friseur abgeschlossen und dein Recht besteht nun darin, die Erfüllung der "einwandfreien" Frisur zu verlagen, denn das ist es was diesen Werkvertrag ausmacht. Der Friseur muss eben solange schnippeln/färben bis es dir gefällt. Weigert sich der Friseur allerdings diesen Werkvertrag zu erfüllen, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz. ABER du musst ihm die Möglichkeit geben, hier seinen "Vetrag" zu erfüllen.

    Der Chef hat dir angeboten, deine Frisur zu "retten". Also lass nur "ihn" und sonst keinen anderen an deine Haare. Den Gutschein sehe einfach als zusätzlichen Vertrauensvorschuss, denn niemand möchte schlechte Kritik einfach so stehenlassen.

    Ein Rechtsverfahren wird langwierig und teuer sein und übersteigt bei weitem den Wert der Frisur.

  • 1
    Antwort von faband faband

    der friseur hat das recht nachzubessern !

    erst wenn das nicht klappt, kannst du dein geld zurueckverlangen !

    Kommentar von agamemnon2011 agamemnon2011agamemnon2011

    Es ist doch eher so, dass der Kunde Anspruch auf Nachbesserung hat... ;-)

  • 1
    Antwort von BlnBoy BlnBoy

    Geld zurück?

    Und dann?

    Die Haare bleiben versaut...

    Kommentar von lucie775 lucie775lucie775

    Schon, aber sie kann dann zu einem Friseur gehen, der vielleicht noch etwas retten kann und hat dann nicht noch zusätzliche Kosten.

    Kommentar von Medeora MedeoraMedeora

    dann kann sie es neu machen lassen, wo die leute fähig sind...

    Kommentar von BlnBoy BlnBoyBlnBoy

    Nicht wenn sie richtig versaut sind.

  • 0
    Antwort von Christiandellen Christiandellen

    Hallo chiara. Sag mal bitte deine Bankdaten durch (also über meine Mailadresse). Ich bin so grosszügig und würde Dir die 60 Euro geben.

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    Antwort von sweetbaby25 sweetbaby25

    Zum ersten hast du Anspruch auf eine KOSTENLOSE Kurrektur deiner Frisur, zum zweiten hat der Inhaber dieses Salons Grob-Fahrlässig gehandelt weil Azubis im 1. Lehrjahr NUR Haarwaschen und Föhnen dürfen, wenn bei der Kurrektur sich eigentlich nix an der Frisur geändert hat müssen die dir erstens dein Geld vom ersten besuch zurück geben und zweitens die Auslagen für einen anderen Frisör deiner Wahl erstatten.

    Es ist eine Körperverletzung die mit einer Anzeige geahntet werden könnte (was aber meist mit mehr geld verbunden ist wie eine neue Frisur)

    Geh zum Chef zeig ihn dein "tolle" Frisur und gib ihm ersteinmal die möglichkeit zu retten was noch zu retten ist, wenn er sich quer stellt hol dir am besten rat beim Anwalt oder beim Verbraucherschutz und sag das auch den Chef denn die haben meisten schiss das eine Strafe auf die zurück kommt die bei kleineren Salons auch zur Schließung führn könnte...

    Viel glück und ich hoffe ich konnte etwas helfen.

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    Antwort von chiara080504 chiara080504

    mannn ich könnte so Heulen ...

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    Antwort von gamzelo gamzelo

    das ist bei mir auch schonmal passiert als sie mir die haare gefärbt habe haben sie es zu lange drauf gelassen und meine haaren waren auf einmal eine ganz andere farbe als die ich die eigentlich wollte krum geschnitten waren sie auch obwohl ich bei einem guten friseut ware immer hin musste ich 90 € dafür bezahlen was ich natürlich nicht gemacht habe ich habe mich verweigert und habe gemeint würden sie sowas bezahlen usw.. habe auf jedenfall dort richtig rumgestresst aber hat sich gelohnt immer hin musste ich nur 40€ bezahlen und das wegen de schneiden und föhnen .. aufjedenfall solltest du dich beschwerden und es auch durchziehen bis sie ein vorschlag oder so machen ;)

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    Antwort von simonwaverer simonwaverer

    Erstmal: Du Arme !! Ohne dich jetzt angreifen zu wollen, aber das sieht ja wirklich schrecklich aus :/

    Wenn du dem Friseur genaue Anweisungen gegeben hats und diese vereinbarten Ziele nicht erfuellt wurden, hat der Friseur den Kaufvertrag gebrochenund du kannst Schadensersatz verlangen.

    Hast du dem Friseur allerdings freie Hand gelassen hast du keinen Anspruch auf etwaige Entschaedigungen.

    Ich hoffe das hat dir geholfen ! :)

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Du kannst dir bei einem anderen Friseur die Haare "schön" machen lassen. Den Betrag, den dich der andere Friseur kostet, kannst du vom ersten Friseur als Schadenersatz verlangen und ggf. gerichtlich einklagen. Vorausgesetzt, du bekommst Recht.

    Das sind deine Rechte.

    Kommentar von puecklerice puecklericepuecklerice

    Recht haben und Recht kriegen ..das ist so eine Sache :).

    Kommentar von wastemaniac wastemaniacwastemaniac

    das stimmt nicht, man muß erst dem ersten friseur die möglichkeit der nachbesserung geben, erst dann kann man zu einem anderen friseur, aber auch nicht auf kosten des ersten, das ist kompletter unfug!

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    Antwort von kaija63 kaija63

    hm- das sieht tatsächlich aus wie ein selbstversuch *lach, aber auf ne nachbesserung musst du dich einlassen denke ich, gib doch den gutschein weiter an jemanden der da immer hingeht und frag den ob du das geld bekommen kannst.....

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    Antwort von lumi2000 lumi2000

    Verkauf den Gutschein doch auf Ebay, dann hast sozusagen dein Geld zurückerhalten

    Grüße :)

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    Antwort von chiara080504 chiara080504

    Die Haare wurden von einem Azubi 1. Lehrjahr gemacht !!!

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Mmm, woher weisst du das???

    Kommentar von chiara080504 chiara080504chiara080504

    nach dem ich die Farbe auf den Kopf hatte sagte er mir das , das er im 1. lehrjahr sei :S

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Das hat dir vorher niemand gesagt?? Sie hätten dich Fragen müssen ob du damit einverstanden bist wenn ein Azubi im ersten Lehrjahr an deinen Haaren etwas macht..

    Kommentar von chiara080504 chiara080504chiara080504

    ne hat er nicht , man eyyy .. aber der junge man war echt nett und hat sich auch muhe gegeben , nur man sieht das ergebnis .... das es von einem lehrling gemacht wurd e

  • 0
    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Das ist Körperverletzung und du kannst eine Anzeige erstatten.. Allerdings musst du auch nachweisen können das deine Haare in diesem Friseursalon so "zugerichtet" wurden..

    Friseurläden leben von ihrem guten Ruf, droh denen mit einer Anzeige, vielleicht wirkt das Wunder.. denn anscheinend nehmen die dich nicht wirklich ernst dort..

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Wenn man droht, sollte man allerdings auch bereit sein, diese Drohung umzusetzen. Denn sonst wird man noch weniger ernst genommen...

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Ich habe nicht geschrieben das sie es, wenn sie daruaf nicht reagieren, nicht tun soll.. Den, wenn ich mir das Foto anschaue, kann ich verstehen das sie sauer ist..

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    Antwort von pitchepuk pitchepuk

    Du musst dem Friseur ich glaube 2 mal die Gelegenheit geben nachzubesser, dann kannst du glaub ich zu einem anderen gehen und er muss die kosten tragen

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