Bei der Bundeswehr gekündigt - Was passiert mit dem Resturlaub/Überstunden?

1 Antwort

Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden. 

Auch die Überstunden sind selbstverständlich abzugelten.

Du schreibst dem AG einen Brief und forderst ihn zur Zahlung auf. Setz ihm eine Frist von 7-10 Tagen und teil ihm mit dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Mit einer Rechtsschutzversicherung oder als Gewerkschaftsmitglied macht das ein Anwalt für Dich, sollte der AG nicht bezahlen.

Du kannst auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist erst einmal nicht vorgeschrieben.

Fragenfragen67 
Fragesteller
 07.01.2020, 14:33

Denke mal die Bundeswehr ist so kompetent genug, dass dies nicht notwendig ist. Aber mal schauen

Danke dir

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