Befreiung vom Unterricht für einen Tag?


18.10.2022, 09:54

NRW

5 Antworten

Der §43 Schulgesetz NRW und ein so genannter Runderlass geben darüber Auskunft.

Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen kommt nur in Betracht, wenn eine bestimmte Unterrichtseinheit für eine*einen Schüler*in aus besonderen persönlichen Gründen unzumutbar ist. „Besondere persönliche Gründe“ könnten beispielsweise religiöse Einstellungen oder Erlebnisse aus dem familiären oder auch außerschulischen Bereich sein. […] Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. 

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen/beurlaubung-und-befreiung-vom-unterricht

Der Runderlass:

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/runderlass_-_teilnahme_am_unterricht_und_an_sonstigen_schulveranstaltungen.pdf

Gruß Matti

Normalerweise gibt es ein Formular auf der Schulwebsite oder im Seketeriat das man dann ausfüllen kann. Aber vielleicht funktioniert auch eine Email an die Stufenleiterin

Ohje! Deutschland besteht in dieser Hinsicht aus 16 Bundesländern und jedes hat sine eigenen Regeln.

In aller Regel gibt es für Verwandtenbesuche keine Unterrichtsbefreiung.

In NRW sind Verwandtschaftsbesuche jetzt ein Grund für das Vernachlässigen der gesetzlichen Schulpflicht? Seit wann das denn?