Befreiung vom Französischunterrich im Gymnasium?

2 Antworten

Die zweite Fremdsprache für das Abitur muss drei Jahre unterrichtet worden sein. 

Rein theoretisch müsste das genügen, was du seither hattest, allerdings weiß ich nicht, ob das an DIESER Schule dann so fortgeführt werden kann. 

Wie sieht es aus mit einem Schulwechsel? Du bist jetzt in der 9. Klasse Gymnasium (oder eben Berufsgymnasium)? Dann darfst du, wenn das Jahr vollendet ist, auf ein 3-jähriges Berufsgymnasium wechseln. Dort reicht es i.d.R., wenn du Englisch bis zum Abitur machst, weil du die 3 Jahre zweite Fremdsprache schon hattest. 

Erkundige dich  mal an einem 3-jährigen Berufsgymnasium. 

Oder frag beim Oberschulamt deines Bundelandes nach. Das ist ja doch in jedem Bundesland ein bisschen anders. 

Ich würde dir die Daumen drücken, dass es klappt. 

Aber falls nicht, versuche es evtl. mit Volkshochschulkursen zum Aufbau deiner Kenntnisse. Wenn du wenigstens eine 4 bekommst, wäre das doch schon im grünen Bereich.

Alles Gute!

JanyoOoO 
Fragesteller
 12.11.2016, 21:24

Vielen Danke für die Antwort. Ja, ich besuche Momentan ein 6-jähriges berufliches Gymnasium und werde nächstes Jahr auch auf ein anderes wechseln, allerdings habe ich dort nicht mehr die Chance nochmal einen Kurs in Französisch zu belegen, weshalb in meinem Abitur nun die Note von diesem Jahr stehen wird. Da ich allerdings Medizin studieren möchte, kann ich auf eine schlechte Note aber sehr gerne verzichten :/

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polarbaer64  12.11.2016, 21:31
@JanyoOoO

Ja, das kann ich verstehen, aber letztendlich zählt doch die Note nicht mit. Du kannst doch im Abiturzeugnis einige Noten (Kurse) klammern, damit die nicht zum Durchschnitt mitzählen. Wenn du mit deinen Noten so weiter machst, kannst du bestimmt auch Medizin studieren. Das ist ja noch ein ziemliches Weilchen hin :o) .

Wenn man nicht gleich einen 1,0-Durchschnitt hat, kann man sich trotzdem einschreiben und kommt dann nach einigen Wartesemestern auch zum Zug. Das klappt schon, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg :o) .

Das ist ein Beispiel, aber das ist dir vermutlich noch ein bömisches dorf ;o) :

http://www.max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/fragen/anrechnungspflichtige_kurse.pdf

Lass dir keine grauen Haare wachsen, vielleicht hast du ja auch Erfolg mit der Streichung der Franznote :o) . 

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Ich denke hier müsstest Du eine verbindliche Aussage bekommen können. Aber frage bitte schriftlich an.

https://www.km.bayern.de/ministerium/kontakt/ansprechpartner.html