Bbundeswehr Übergangsgebührnisse SaZ 4 - Wie funktionert das genau?

3 Antworten

Die Hinzuverdienstgrenze wurde 2015 abgeschafft - Du darfst also grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Ausnahme: Beschäftigungen im öffentlichen Dienst - hier gibt es gesonderte Regelungen (§ 53 SVG - Soldatenversorgungsgesetz)

Ab dem 01.01.2019 fällt die Beihilfe weg und man hat Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl die Zahlung eigentlich sozialversicherungsfrei ist.

Die Bundeswehr übernimmt 50% des Beitrages (wie auch bei Arbeitenehmern).

Genauere Infos zu diesen Fragen erhälst Du bei Deiner Dienststelle.

Mit dieser Frage gehst du zu (d)einem TVB (Truppenversorgungsberater), den es in jedem Verband ab Regimentsgröße gibt.

Dass es aber 12 Monate Übergangsgebührnisse für einen Z4 gibt, kenne ich nicht. Mein Kenntnisstand ist, dass dazu ein Z8-Dienstverhältnis nötig ist. Korrektur erwünscht!


tommy40629  18.08.2019, 16:53

Als SaZ 6 gab es auch ein Jahr. Das weiß ich von mir selber.

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Ich hatte damals nach meinem Ausscheiden als SaZ 8 zwei Gehälter.

Übergangsgebührnisse und mein Gehalt aus der Vollzeitbeschäftigung.

War jeden Monat wie Weihnachten.

Das zweite Gehalt wurde nach Steuerklasse 6 besteuert, ansonsten gab es damals nichts weiter zu beachten.


Recki123 
Fragesteller
 18.08.2019, 17:12

Hi. Also könnte ich nach dem Ende meiner Dienstzeit auch einen Teilzeitjob nachgehen den nach Steuerklasse 6 versteuern lassen und die Übergangsgebührnisse nach Stk 1 damit mehr bleibt?

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Recki123 
Fragesteller
 18.08.2019, 17:20
@alarm67

Oh das ist ja gut :D dann kann ich 1 Jahr nur Teilzeit arbeiten und bekomme gutes Geld :)

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