Bauvorschriften für Internetkabel?
Gestern Abend hab ich versehentlich eine Glasfaserleitung von einem Internetanbieter gekappt. Diese lag ca. 10-12cm unterhalb der grasfläche. Also wirklich nicht tief.
Dazu muss man wissen, das aufgrund Örtlicher Gegebenheiten diese Glasfaserleitungen unseren Vorgarten in einem Teil durchqueren um zwei Seitenstraße zu versorgen (so hab ich es bis jetzt verstanden). Es ist hier recht verwinkelt, darum war das für uns damals okay, zumal gesagt wurde, wir würden die Leitungen nichtmal bemerken.
Pustekuchen.
Heute morgen standen dann ein paar osteuropäer und ein herr des Internetanbieters vor der Tür. Währen sich die Helfer direkt dran machten den Schaden auszuheben, während der Herr und ich den "Unfall" besprochen.
Ich bestand auf meinem Punkt, das das Kabel zu flach verlegt war, während der Herr sagte, es wäre meine Schuld, da ich ja wüsste das dort eine Leitung verliefe. Er meinte das ich mich wahrscheinlich an der Reparatur beteiligen müsse...
Kann das wirklich sein? Und mit welchen Kosten müsste ich rechnen?
Ich bin etwas...schockiert...
Ich meine es muss doch Vorschriften geben. Wir sind hier auf dem Land, natürlich gibt es hier ratten... da sind 15cm doch kein Schutz. Sogar die könnten auf lange Sicht die Leitungen beschädigen
Die Leitung wurde erst vor ca 1-2 Jahren verlegt. Hab damals nicht drauf geachtet wie es gemacht wurde. War ne Sache von 2 Tagen oderso... aufgebuddelt, Sachen rein, zu....
5 Antworten
Sofern Leitungsrechte auf einem Grundstück für Dritte bestehen (siehe Grundbuch), ist der entsprechende Leitungsverlauf für eine Nutzung Tabu. Oder anders ausgedrückt - selbst Befahren ist dort im Zweifelsfall nicht erlaubt, sofern nicht baulich sichergestellt wird, dass die dort ruhenden Leitungsstränge nicht beschädigt werden.
Gestern Abend hab ich versehentlich eine Glasfaserleitung von einem Internetanbieter gekappt
Ausgrabungen sind im Durchführungsbereich ebenso untersagt bzw. nur mit entsprechender Vorsicht zulässig. Allerdings:
Diese lag ca. 10-12cm unterhalb der grasfläche. Also wirklich nicht tief.
Das entspricht auch nicht den Bestimmungen. Eine regelkonforme Verlegung bedarf einer Tiefe von mindestens 60cm (Frostschutz) sowie zusätzlich ein darüberliegendes Warnband aus Kunststoff; hier wäre also zunächst m.E. auch zu prüfen, ob die Beschädigung nicht zu einem erheblichen Teil auf einer von vorneherein nicht korrekt erfolgten Durchführung der ursprünglichen Leitungsarbeiten beruht. Es dürfte in jedem Fall dringend anzuraten sein, den Schaden und die tatsächliche Situation vor Ort ausführlich und mit Zeugen zu dokumentieren (Fotos, Tiefenprofil etc.).
Er meinte das ich mich wahrscheinlich an der Reparatur beteiligen müsse...
Grundsätzlich hat der Versorger hier einen Haftungsanspruch gegen den Eigentümer. Nur - wie hoch der nun tatsächlich ausfällt, ist letztlich von der fachlichen Begutachtung abhängig, ob die vorhandene Verlegung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Beschreibung zufolge würde man das stark bezweifeln dürfen. -> Anwalt.
Okay danke, ich werde mich mal erkundigen.
Der Leitungswasser besteht erst seit knapp..1-2 Jahren
Du hast Pech gehabt, weil Du seinerzeit die fehlerhafte Kabelverlegung geduldet hast.
Ntürlich sind 12 cm Tiefe nicht ausreichend. Meines Wissens gelten die gleichen Verlegevorschriften wie für Fernmeldeleitungen, d.h. mindesten 60 cm tief und mit Kabelfahnen als Warnung.
Aber wenn ich einen Elektriker kommen lassen und der schließt etwas nicht fachgerecht an, bin ich doch auch nicht schuld wenn dadurch zb. ein Brand besteht. Dulden ist halt relativ, ich hab keine Ahnung von elektrik oder Tiefbau.
besteht ein Vertrag, dass sie das dort durchlegen dürfen? oder wusstet ihr das und habt einige Jahre nichts gesagt (das kommt dann fast einem Vertrag gleich)
und wie war das Kabel geschützt? in einem Rohr drin? so richtig professionell?
schlussendlich müssten die ja auch dafür Sorge tragen, dass es korrekt gebaut wurde
also... streiten kann man ja immer... sauber gemacht ist's garantiert nicht... 60cm Tiefe und Kabelschutzrohr ist bei dem was ich kenne Minimum
die Rohre die ich kenne und bei solchen Verlegeaktionen nutze (ich brauch das ja zwar nur privat), die verletzt man nicht "per Zufall" (ausser man hat einen Bagger) ... also von dem her... super komisch und ich würde denen nichts zahlen, wenn sie solche Arbeit abliefern
Das Wort rohr ist auch eher übertrieben. War eher wie eine Art Schlauch.
Man muss auch dazu sagen das es mir mit einer Benzin Motorhacke passiert ist.
ja, ok... aber sowas muss es aushalten und so nahe unter der Erde... ist keine saubere Arbeit von denen
Kabel müssen mind. 50 cm tief verlegt werden. Wenn der Kabelbetreiber dies nur 12 cm tief gelegt hat, liegt er noch weit unter der Grenze von 20 cm (gilt für Fundsachen). damit trägt der Kabelverleger die Kosten. Sollte der was anderes sagen, dann danke für das Gespräch, der Anwalt meldet sich. Nicht auf diskussioneneinlassen !!!!! einfach sagen: Kabelverleger hat seine vorgechriebene Tiefe nicht eingahalten und wenn erdenkt, ... dann gesht du zum anwalt.
kostenbeteiligung auf keinen fall annehmen,die sollen es in der vorschriftsmäßigen tiefe von 60cm verlegen mit warnband damit man merkt es kommt etwas
...wenn ich es richtig gesehen hab ist es quasi ein dünnes großes rohr worin kleine Röhrchen verlaufen