Baulärm Rüttelplatte - Lärmbelästigung?
Grüße euch.
Bei uns in der Nachbarschaft wird gerade gebaut (circa 50m entfernt).
Ist es legitim, dass um 6:15 die Rüttelplatte angeworfen werden darf? Komme gerade von der Nachtschicht und es ist UNMÖGLICH zu schlafen.
Hab spaßeshalber mit meinem Handy die Lautstärke gemessen (ja ich weiß, dass es nicht genau ist) und es wurden mir 67db angezeigt...es ist auf jeden Fall so laut, dass man sich auf einen Meter Abstand nicht normal unterhalten kann.
Das kann doch nicht rechtens sein? Ich habe nichts dagegen, wenn LKW's abladen, der Bagger arbeitet oder sonst was.
Aber eine Rüttelplatte?! Konnte die ganze Woche schon nicht schlafen und ich bin am überlegen dagegen Maßnahmen zu ergreifen. Nochmal: ich habe überhaupt nichts gegen normalen Baustellenlärm. Bin auch nicht geräuschempfindlich. Aber irgendwo ist dann auch mal Schluss.
Greift da irgendeine Verordnung? Dass die zumindest erst um 9:00Uhr mit der Rüttelplatte arbeiten.
Sollte dem nicht so sein, dann muss ich das Gerät sabotieren. Anders halte ich das, obwohl ich einen Gehörschutz benutze, nicht aus.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im voraus.
6 Antworten
Je nach Bundesland bestehen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr oder 7 Uhr.
Als Nachtschichtler ist das zwar wirklich blöd, aber ändern wirst du das nicht können.
Und selbst wenn du das Gerät sabotieren würdest, es dauert keinen halben Tag, dann haben sie ne neue Rüttelplatte beschafft.
Ist es legitim, dass um 6:15 die Rüttelplatte angeworfen werden darf?
Ja, das ist rechtens. Arbeiten müssen sich nicht an Schichtarbeit orientieren. Arbeitest du Schicht, und das wäre deine Schlafenszeit, hast du Pech. So blöd das ist.
Mit welcher zugelassen Methode hast du das denn herausgefunden?
Der wird sicher unter Umständen überschritten werden dürfen sofern nicht anders möglich.
In 50m Entfernung? Bei allen Klagen oder Beschwerden gegen Baulärm kann man nicht von dem Lärm ausgehen, der direkt am Arbeitsgerät entsteht, sondern von dem Lärm, der beim Beschwerdeführer ankommt. Und da muss es sich um eine offizielle Messung handeln, und nicht um die vom Smartphone. 50 dbA in 50m Entfernung, in einer Wohnung, mit geschlossenen Fenstern, darf bezweifelt werden.
Aber egal, gegen Baulärm kann man zu 99% nichts machen, das muss geduldet werden. Schließlich machen die den Lärm ja nicht freiwillig.
Ein normales Gespräch hat um die 60 db. Ähnlich einer Nähmaschine. Wenn nun die Rüttelplatte deutlich lauter ist, dann muss dem so sein. Da brauch ich nichts messen. Einfach nur hängengeblieben.
50m Luftlinie - eine Wiese liegt zwischen meinem Haus und der Baustelle.
Wären es am Ort der Entstehung 60 db, dann kommen in 50m Entfernung keine 50 db mehr an. Schon gar nicht in der Wohnung.
Vielleicht hilft dir das:
Erkundige Dich bei der Stadt oder Gemeinde, ob es dort eine über die 32. BImSchV Verordnung hinaus gehende Verordnung gibt. Das, was da drin steht, gilt.
Darüber hinaus findest Du alles hier:
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
Für Rüttelplatten (lfd. Nr. 08.1 des Anhangs zu dieser Verordnung) gelten noch weitere Einschränkungen als die allgemeine Verbotszeit werktags von 22:00 - 07:00.
Du kannst Anzeige erstatten wegen Verstoß gegen die o.g. Verordnung.
Manche Antworten,...
Leute. Es ist keine Großbaustelle. Es ist MITTEN im Wohngebiet. Heißt Nachtruhe von 22-7:00 Uhr. Max. Lautstärkepegel 50 db.
Kann es nicht messen, deshalb wollte ich nur wissen, ob es legitim ist, eine Rüttelplatte vor 9:00 Uhr zu verwenden. So ist es beispielsweise bei Betonmischern, Laubgebläse/sammler, ... vorgeschrieben.
die dürften bereits um 6 Uhr anfangen. du kannst da nicht gegen an.
nimm Ohrstöpsel und verkriech dich ins weit entfernteste Zimmer
Mit einer Rüttelplatte zu arbeiten? Es geht mir nicht um allgemeinen Baulärm. Mir geht's um die Lautstärke. Es handelt sich um ein bewohntes Gebiet.
Vor allem um 6:00Uhr?!
"Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm" sagt da was anderes ....
ach, du willst die Arbeiter bezahlen - wenn diese nicht arbeiten können! ein Boden muss verdichtet werden, um nächste Schritte folgen zu lassen.
um 6 ist die Nachtruhe vorbei
Das kann man PLANEN. So steht's auch in der Verordnung. Schon mal gelesen?! Scheinbar nicht.
Genau wie im 5:45 den Bagger anwerfen und die Schaufeln gegen den Boden schlagen, damit der Dreck einhergeht - sicher auch erlaubt.
Du hast absolut keine Ahnung. Behalte dein "Hören-Sagen" bitte für dich - danke. Wie mich solche Leute ankotzen.
Auch wenn sie deutlich über 50db sind? Das ist der zulässige Baulärm in Wohngebieten,...