Basketball Vereinswechsel in laufender Saison

2 Antworten

ich weiß nicht genau,.wie es bei basketball abläuft, ich spiele aber eishockey und war in einer ähnlichen situation wegen erhebliche meinungsverschiedenheiten vom verein. grundsätlich ja, aber wenn du ligen STEIGST, darfst du rest der saison (aus egal welchen gründen man es auch nötig hätte) NICHT mehr in eine untere liga spielen. ich denke, dass basketballverband wird ähnlich geregelt wie beim eishockeyverband.

Die Antworten auf derartige Fragen findet man in den entsprechenden Ordnungen (in der Regel mit Spielordnung bezeichnet) der beteiligten Verbände, vorliegend in der Spielordnung des DBB.

An einem "offiziellen" Basketballspiel zwischen zwei Mannschaften darf als Spieler nur teilnehmen, wer für einen der beteiligten Vereine eine Teilnahmeberechtigung und für die Mannschaft, in der er spielen will, eine Einsatzberechtigung besitzt. Außerdem muss der Spieler für das Spiel eine persönliche Spielberechtigung besitzen.

Bei einem Vereinswechsel im Basketball geht es für den betroffenen Spieler zunächst darum, eine Teilnahmeberechtigung für den neuen Verein zu erlangen. Dazu heißt es in den §§ 19-24 der DBB-Spielordnung (Auszüge) :

§ 19
Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzunehmen.
§ 20
(1) Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachgewiesen ...
(2) Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorliegen.
(3) Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des gestellten Antrages beim DBB.
§ 21
Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn
...
d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt,
§ 23
(1) Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt.
§ 24
(1) Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom 1.7. bis 31.1. zulässig. ...
(2) Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er
a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder
b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt.

Aus alledem ergibt sich:
1) Ein Vereinswechsel ist für deinen Kumpel gemäß § 24 Abs. 1 nur vom 1.7. - 31.1. zulässig.
2) Die Teilnahmeberechtigung deines Kumpels für seinen bisherigen Verein ist aufgrund der bereits erteilten Freigabe erloschen (§ 21 Buchstabe d). Er kann daher gemäß § 23 Abs. 1 auf Antrag (§ 20 Abs. 1) unter Beachtung von § 24 Abs. 2 eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erhalten. Diese beginnt mit Eingang des Antrages beim DBB (§ 20 Abs. 3).

Hinweise auf eine Sperrfrist bei einem Vereinswechsel habe ich nicht finden können.