BASF Ausbildung darf man einen Nebenjob wäherndessen betreiben?

2 Antworten

Wenn Du nicht bei der Konkurrenz arbeitest und deine Ausbildung nicht darunter leidet, sollte das kein Problem sein, sag deinem Betrieb aber das Du einen Minijob machen möchtest.

Sollten Sie noch minderjährig sein, dann wären die 5h nur möglich, wenn Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht über 35 Stunden liegt. Für minderjährige gilt zwischen 15 und 18 maximal 40 Stunden die Woche bei maximal 5 Arbeitstagen. Ansonsten Fragen Sie Ihren Vorgesetzten oder HR Abteilung