Ausbilder ohne Lehre?

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Eine Berufsausbildung ist nicht Voraussetzung dafür.

Voraussetzung für die AdA-Prüfung [Bearbeiten]

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt, d. h. jeder der erfolgreich die AdA-Prüfung bestanden hat, besitzt "automatisch" die Ausbildungsbefähigung. Ein bestimmtes Mindestalter wird (formaljuristisch) nicht verlangt.

Es ghet, aber ich halte es nicht für sinnvoll.

Wie wäre es neben dem Ausbilderschein mit einer externen Prüfung bei der IHk? Dann weisst du wenigstens genau, was für ein Stoff verlangt wird. Die Agentur kann auch uch Kurse zur Prüfungsvorbereitung fördern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ja, normalerweise schon!

Es gibt eine Regel, wenn du so und so viele Jahre Berufserfahrung hast, bist du keine "ungelernte" Kraft mehr!! Und 19 Jahre reichen dafür auf jeden Fall aus!

Klar, wenn dich die Firma dafür nimmt.

Aber bedenke ohne Ausbildung/Lehre bekommst immer weniger Lohn als eine gelernte Kraft.