Also wenn die Bahn wieder mal in der Früh Verspätung hat, und man eine bis zwei std zu spät kommt, heißt es dann automatisch dass man an diesem Tag auch länger in der Arbeit bleiben muss???
Wie, womit, wann du den Arbeitsplatz erreichtst ist deine Sache. Damit hat der AG nichts zu tun. Wenn er verlangt das du die Zeit nacharbeiten mußt, gibt es für dich keine rechtlichen Möglichkeiten dagegen anzugehen.

Irgendwie mußt Du die versäumte Arbeitszeit ausgleichen. Auf Zeitkonto verrechnen, länger bleiben oder wie es bei euch halt üblich ist. Die Firma wird nicht für Verspätungen der Bahn den Ausgleich tragen!
Zur Zeit hat die Bahn ja sehr oft Verspätung. Wenn das bekannt ist, könnte man früher abfahren.

Ja, heute oder an einem anderen Tag. Auf alle Fälle ist es Zeit, die du nacharbeiten musst. Alles andere wäre seltsam.

ARbeitszeit ist arbeitszeit ..also ich bin der meinung ja.. ausser du hast einen sehr kullanten chef der sagt das du nix für die Verspätung kannst ... aber ich kenne es persönlich das man länger macht .. bzw wer eine arbeitsmoral hat ist es selbstverständlich

Kommt auf die Arbeitszeitregelung an.
Üblich ist Gleitzeit; dann sind Minusstunden entsprechend einzuarbeiten; aber nicht unbedingt am selben Tag.
Malkia am 10. November 2008 09:59 "Üblich ist Gleitzeit"...da wäre ich mir aber nicht so sicher, vielleicht bei Beamten und Angestellten aber mit Sicherheit nicht bei der Verkäuferin in einer Bäckerei oder dem Arbeiter in einer kleinen Firma.

Da kann deine Firma nichts dafür und das die Bahn nicht pünklich ist - ist genau so sicher wie das Armen .......
Du solltest in Zukunft nen Zug früher nehmen um pünktlich zu sein. Selbstverständlich würde ich dafür länger arbeiten !
würde mit dem Chef reden, ich saß mal 2 Stunden im Zug fest wegen Schaden am Triebfahrzeug, brauchte nicht länger arbeiten