Bahn fährt nicht wegen Schnee ist sad rechtens?

5 Antworten

Genau dafür hat die Bahn AGB und auch Sevicestellen.

Lese das eine und wende Dich an das andere. Hier kannst Du natürlich Frust rauslassen, juckt nur niemanden. Ja Du hast Rechte. Nutze sie.

Ja das ist Rechtens.

Du kannst versuchen einen Fahrgastrechteantrag zu erstellen falls du mind. 1h Verspätung am Zielbahnhof hattest.

Jedoch kann es sein das die DB den Antrag ablehnt da laut dem Europäischen Verbraucherzentrum seit dem 07. Juni 2023 keine Entschädigungen für höhere Gewalt wie z.B. Extreme Wetterbedingungen gezahlt werden müsste.

Fahrgastrechte Bahn: Erstattung bei Verspätung & Zugausfall | evz.de

Die DB selbst versichert aber bei Unwetter zu zahlen:

Neue EU-Fahrgastrechteverordnung (deutschebahn.com)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze eine BC100 und ein 1. Klasse GA und reise herum

Die Fahrgastrechte bestehen und sind leicht überall einsehbar

Wenn die Bahn wegen Schnee nicht fahren kann ändert auch nen Gesetz etwas daran das dort Schnee liegt welcher es der Bahn unmöglich macht zu fahren.

Ja, das ist rechtens.