Bahn erstattet nicht was tun?

6 Antworten

Guten Morgen,

Leider sind die Fahrgastrechte bei Überfüllung noch nicht klar geregelt. Zudem fehlt euch wohl auch ein Nachweis darüber. Am Besten alle Unterlagen in dieses Formular hochladen, und den Fall bitte auch verständlich schildern und die Dateien verständlich benennen (da praktisch Dateien von zwei Fällen hochgeladen werden):

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99084023261000/herausgeber/LeiKa-102983283/region/00

Gerne Rückmeldung an mich, wie denn das EBA zu Fahrgastrechten bei Überfüllung steht.

Woher ich das weiß:Hobby – Viele Dienstreisen und privates Hobby

Du hast ein Vergleichsbeispiel, welches deinen sehr ähnelt. Ich würde es hier sogar mal mit einer Anzeige wegen Betrug versuchen. Aber anwaltliche Beratung vorher, ist bestimmt nicht schlecht.

Wenn man deshalb eine Anzeige bei der Polizei macht, bekommt man dort bestimmt auch noch mal ein paar mehr oder weniger verbindliche Aussagen, was darauf hin passieren könnte und ob es versteckte "Fallen" gibt, die man übersieht.

Mein Erstattungsantrag wurde auch abgelehnt und einfach mal behauptet mein Zug hätte 0 Min Verspätung gehabt... Die scheinen dort zuviel zu tun zu haben gerade.....

Ich sollte um 1 ankommen, war erst um 3.45 am Zielbahnhof :/

Wende dich an einen Anwalt. Das macht keinen Sinn hier von Laienhilfe zu holen.

MDSB2025BEMU 
Fragesteller
 05.11.2023, 11:45

Ich wollte nur grob erstmal eine Einschätzung haben, Anwalt sind gleich 10€ weg für ein Beratungsgespräch.

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Singuli  05.11.2023, 11:46
@MDSB2025BEMU

Eine Erstberatung kostet beim Anwalt etwa 190 €. Außerdem darf man hier keine Rechtsberatung machen.

Ich würde deinen Schaden deshalb als Lehrgeld sehen und aus ökonomischer Sicht macht es meiner Meinung nach keinen Sinn da weiter vorzugehen.

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MDSB2025BEMU 
Fragesteller
 05.11.2023, 12:03
@Singuli

Ich stehe so gut wie jeden Monatsende vorm Minus, ich sehe nicht ein, dass meine erarbeiteten 125€ aufgrund eines ÖPNV-Unternehmen flöten gehen. Ich zahle mein Ticket, alle weiteren Umständlichkeiten die nicht in meiner Schuld stehen habe ich auch nicht zu bezahlen.

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Singuli  05.11.2023, 12:06
@MDSB2025BEMU

Wenn Du sicher bist dass du auf der rechtlich richtigen Seite stehst, dann kannst du ja Klage einreichen mit Hilfe eines Anwaltes.

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Verweise auf die Erstattung für deinen Mitreisenden und bestehe auf einer Zahlung.

Ich weiß schon, warum ich nach Möglichkeit dem Chaos des ÖPNV entfliehe. 😂

MDSB2025BEMU 
Fragesteller
 05.11.2023, 11:55

Habe ich. Egal wie ich es formuliere, es kommt kontinuierlich die Antwort: aufgrund von Datenschutz ist es uns nicht gestattet Ihnen Perosnenbezogene Daten anderer Personen oder Vorgehensweisen aus anderen Vorgängen bereitzustellen. Ich will diese Daten gar nicht da ich weiß, welche Rückmeldungen er bekommen hat usw., sie sollen sich intern einen Vergleich hieraus ziehen. Darauf wieder die oben genannte Antwort.

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