Bafög Rückzahlung und Wechsel?

2 Antworten

Studentenwerk (SW) A über Exmatrikulation informieren und Kopie davon zusenden. Du wirst dann eine Rückforderung für den September erhalten. Parallel sofort einen Antrag bei SW B stellen. Wenn er noch im September kommt, wird das BAföG dann ab September bewilligt (vorausgesetzt, die Vorlesungen beginnen bereits im September).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Warum hast du nicht längst einen Antrag gestellt, natürlich bei Hochschule B.

Die klären alles weitere mit dem Amt von Hochschule A. Die überzählige Zahlung wird wahrscheinlich verrechnet.


Studi7277373 
Fragesteller
 17.09.2023, 19:57

Die Vorlesungen haben noch nicht angefangen und ich war deshalb noch nicht im Kontakt mit Hochschule B.

Ich werde das morgen direkt klären.

Danke für die Antwort.

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Kristall08  17.09.2023, 20:05
@Studi7277373

Back ein bisschen kleine Brötchen, wenn du hingehst. Du hättest den Wechsel vorher genehmigen lassen müssen.

Es kann dir passieren, dass sie etwas verstimmt sind.

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