Studium Wechsel Bafög "unabweisbarer" Grund?
Ich habe mein Studienfach ziemlich spät gewechselt. Also das eine abgebrochen und ein neues begonnen. Wie soll ich dem Bafög Amt das am besten mitteilen?
Wie ich gelesen habe benötige ich einen "unabweisbaren" Grund. Welche wären das? Meine ehrlichen (und für "normale" Menschen nachvollziehbaren) Gründe werden dem Amt nicht genügen.
Ich beabsichtige zudem keine weiteren Bafög Förderung. Eventuell beabsichtige ich sogar bereits die Rückzahlung der gesamten Förderungssumme. Ich möchte mich vom Bafög Amt möglichst zügig "abkapseln".
Wie würdet ihr vorgehen? Wie hoch ist das Risiko, dass ich die gesamte Summe zahlen muss? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
2 Antworten
Ein unabweisbarer Grund wäre zB, wenn du Chemie studierst und eine Allergie gegen die chemischen Stoffe entwickelst oder du Medizin studierst und einen Arm verlierst. Da kannst du dir also nichts aus den Fingern saugen. Wenn du aber eh kein Bafög mehr beantragen willst, dann ist das völlig egal und du kannst wechseln, so oft du willst. Musst du dir halt nur alles selbst finanzieren.
Die Summe musst du doch erst zahlen, wenn du nach deinem Studium in Vollzeit arbeitest. Bzw wird dir dann deine monatliche Rate berechnet. Du bist doch noch Student. Sag deinem Berater, dass du deinen Studiengang gewechselt hast und nicht mehr Bafög berechtigt bist. Der wird dir schon im Detail sagen was du machen musst
Du kannst das sowieso erst ab einem bestimmten Einkommen ab bezahlen. Du wirst jetzt als Student noch unter der pfändungsgrenze liegen
ach stimmt danke. ich habe natürlich an den "Rabatt" gedacht, den man bekommt, wenn man vorzeitig tilgt. Der ist aber mittlerweile auch sehr überschaubar.
Ich habe mal eine Tabelle gesehen, da stand bei 3000€ bekommt man 9,5% Rabatt. Dann zahle ich lieber in 5 jahren. aber ich schauer dann nochmal nach.
Der Wert ändert sich jedes Jahr. Wenn du aber weniger als 10.000€ zurück zahlen musst, kann er niedriger als der Hauptsatz sein. Den Rabatt bekommst du in 5 Jahren. Man kann das BaföG nicht sofort zurückzahlen (selbst wenn man wollte), sondern man wird 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zur Rückzahlung aufgefordert. Kann man den Beitrag dann sofort voll zahlen, gibt es den Rabatt, ansonsten gibt es eine Ratenzahlung (ohne Rabatt).
Achso okay wieder was dazu gelernt! Danke (-:
Hast recht. Wenn die kein stress machen sollte ich es später zahlen. Die Zinsen sind ja nicht so hoch.