Bafög Nullbetrag, weil man noch Zuhause wohnt?

1 Antwort

Meiner Kenntnis nach hat ein möglicher Anspruch nichts damit zu tun ob das Kind noch bei einem Elternteil lebt oder nicht, wenn Anspruch dem Grunde nach besteht, dann würde es auch Bafög - geben, dann halt weniger, weil dann die Wohnpauschale entsprechend geringer ausfällt.

Würdest Du nicht mehr bei der Mutter im Haushalt wohnen und gemeldet sein, dann liegt die Pauschale für die Warmmiete bei derzeit 360 € im Monat, egal ob man tatsächlich mehr oder weniger für die Warmmiete zahlen müsste.

Auf hören sagen darf man nichts geben, erst wenn man einen schriftlichen Bescheid in den Händen hält, kann man wissen ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch besteht oder auch nicht und dann hat man die Möglichkeit einen schriftlichen fristgerechten formlosen Widerspruch einzulegen.

CKEGaming44 
Fragesteller
 02.11.2023, 16:11

Wohl wahr und ist mir bewusst dass es nicht in Stein ist, dennoch sollten solche Leute ihren Beruf kennen und ich kenne mein Glück xD

Wollte generell mal Meinungen einholen.

Für mich klang diese Aussage auch vollkommen schwachsinnig und willkürlich

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isomatte  02.11.2023, 16:29
@CKEGaming44

Warte auf den schriftlichen Bescheid und dann siehst Du ja was Sache ist, muss ja dann bei evtl. Ablehnung auch entsprechend begründet werden und dann steht dir wie schon erklärt der schriftliche Widerspruch zu.

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