B17 Begleitperson europäischen Führerschein?

1 Antwort

§48a FeV:

(5) Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Ein deutscher Führerschein ist somit keine Voraussetzung.

Mein Vater hat einen rumänischen Führerschein (EU Führerschein) und deshalb werden bei ihm keine Punkte gesammelt

Wenn gegen ihn eine rechtskräftige Entscheidung ist Deutschland ergangen ist, erhält er dazu auch einen Eintrag im Fahreignungsregister, egal ob er eine deutsche oder rumänische Fahrerlaubnis besitzt.


David924 
Fragesteller
 27.04.2022, 09:21

Er wurde mehrmals geblitzt und wurde auch unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr erwischt und bekam 9 Monate Fahrverbot & Geldstrafe.
Von Punkten stand im Brief nie etwas, deshalb frage ich.
Denkst du er darf noch als Begleitung eingetragen werden? Er erfüllt sonst alle Anforderungen.

Soll ich einfach mal einen Antrag machen um meinen Vater nachtragen zu lassen?

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