Autokauf - falsche Angaben zu den Vorbesitzern?

5 Antworten

Was steht im Kaufvertrag? steht da explizit einer?

Da es keine 20 sind, hält sich die WErtminderung in Grenzen. Ihr könnt das nett mokieren, aber vor Gericht wird das beide Seiten mehr kosten als es euch einbringt. Außerdem hättet ihr ja beim Kauf auch in die Papiere schauen können und selbst gesehen, d.h. bei Gericht ist es zweifelhaft ob ihr überhaupt was bekommt.

Könnt aber auch mal bei euerer Rechtschutz nachfragen und euch beraten lassen.

Bei nem 100.000 € Wagen aknn sich das lohnen, bei nem 10.000 € Wagen eher weniger.

Die Anzahl der Vorbesitzer wirkt sich nicht auf den Preis des Autos aus, sondern der Zustand des Fahrzeugs, die Erstzulassung und die Kilometerleistung, sowie Sonderausstattungen

aber ziemlich sicher wirken sich ja die Anzahl der Vorbesitzer auf den Preis des Wagens aus.

Das ist so nicht ganz richtig. Entscheidend für den Preis sind Alter Ausstattung, Zustand und km-Leistung. Die Anzahl der Vorbesitzer ist nicht wirklich relevant.

Der sagt, ein Missverständnis.

Durchaus möglich.

Beispiel: Du kaufst einen Neuwagen von deinem örtlichen Autohaus. Was gibst du später beim Verkauf an? Dass du der Erstbesitzer bist? Laut dir wäre das ein Betrug, denn das Fahrzeug war für einen einzigen Tag auf das Autohaus angemeldet - eine Tageszulassung, du wärst der zweite Besitzer.

PUUUH... trau schau wem sag ich da immer

Ich hab gelernt: was nicht schriftlich fixiert ist, kann man getrost vergessen

Und Anzahl der Vorbesitzer wirkt sich so marginal aus, es sei denn das Auto ist erst nen halbes Jahr alt, daß es nicht der Rede wert ist

Wichtig ist: Zustand, gefahrene Kilometer, Alter und Ausstattung, danach wird der Preis festgelegt