Autofahrer hat schuld, wenn sich jemand vor das fahrende Auto wirft?

5 Antworten

Jemand hat erzählt, der Autofahrer ist im Straßenverkehr immer schuldig für Personen schaden.

Nein. Was man nicht beeinflussen kann, daran kann man auch nicht schuld sein.

Nimm' eine normale Landstraße, du fährst 100 km/h. Dementsprechend ist ein Bremsweg von 50 m realistisch (die Fahrschulformel bezieht sich auf eine normale Bremsung) und dazu hast du 30 m Reaktionsweg. Sprich, nach 80 m kannst du zum Stehen gekommen sein. Aber ganz sicher nicht nach 20-30 m.

Wenn jetzt 20-30 m vor dir jemand aus dem Gebüsch und vor dein Auto springt, ist ganz klar dass du nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst. Und ausweichen geht halt auch nicht immer, z.B. würde niemand in einen entgegenkommenden LKW steuern. Zumal du sowieso 20-30 m weit fährst, bis du überhaupt irgendwas machst.

Und das bei vollkommen regelkonformem Verhalten.

Wie sollst du nun die Schuld am Tod dieses Menschen haben?

___

Klar: Wenn dann ein Gutachter die Daten des Unfalldatenschreibers ausgelesen hat und feststellt, dass die erste Reaktion erst nach 3 Sekunden passiert ist (d.h. du viel zu langsam reagiert hast) oder du 120 km/h statt der erlaubten 100 gefahren bist, dann hast du ein Fehlverhalten begangen, das zum Unfall beigetragen hat. Und bekommst wegen dieses Fehlverhaltens eine Teilschuld.

Und das wird halt vielen Leuten zum Verhängnis. Wie oft ist man in Gedanken oder führt eine Diskussion mit dem Beifahrer und konzentriert sich eben nicht auf die Straße? Und wie oft zeigt der Tacho eben doch mal etwas mehr als erlaubt?

Stimmt das ?

Nein. Unvermeidbares führt nicht zur Schuld des Autofahrers.

bei einem Unfall mit Personenschaden wird IMMER genau geprüft, ob der Fahrer den Unfall hätte vermeiden können.

Selbst bei Selbstmördern auf den Gleisen. Da spielt es in der Tat auch eine untergeordnete Rolle dass der Zug einen Bremsweg von deutlich über einem Kilometer hat.

Das bedeutet natürlich nicht,. dass der Lokführer immer schuldig ist. es wird aber auf jeden Fall zur Anklage kommen.

lg, Anna

HugoHustensaft  13.07.2023, 06:55

Das ist grottenfalsch:
Es wird immer zu einem Ermittlungsverfahren kommen, wenn aber festgestellt wird, dass der Lokführer/Autofahrer sich regelkonform verhalten hat, kommt es eben gerade nicht zur Anklage - eventuelle zivilrechtliche Ansprüche aufgrund der Betriebsgefahr sind eine ganz andere Baustelle, wenn sich aber jemand bewusst vor ein Fahrzeug wirft, dürften auch die ausgeschlossen sein.

4
Bomberos911  13.07.2023, 07:29
es wird aber auf jeden Fall zur Anklage kommen.

Wie HugoHustensaft bereits geschrieben hat, kommt es nicht in jedem Fall zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft erhebt nur Anklage, wenn es klare Angaltspunkte dafür gibt, dass eine Verurteilung am Ende auch wahrscheinlich ist.

1
Von Experte tinalisatina bestätigt

Nein, so pauschal stimmt das nicht.

Richtig ist, dass Kraftfahrer in sehr vielen Fällen eine Teilschuld bekommen, die über die Betriebsgefahr des Fahrzeugs definiert wird.

Sogenannte Betriebshaftung, was dem Autofahrer aber egal sein kann, da er eine Haftpflichtversicherung hat.

HugoHustensaft  13.07.2023, 06:57

Unfug - auch die Betriebsgefahr generiert keinen Haftungsanspruch, wenn der Schaden durch den Dritten vorsätzlich herbeigeführt wurde und der Autofahrer sich vorschriftsmäßig verhalten hatte. Egal kann es dem Autofahrer übrigens nicht sein, ein Haftpflichtschaden führt bekanntlich zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

2
Interesierter  13.07.2023, 08:31
@HugoHustensaft

Das ist nicht ganz korrekt.

Entscheidend ist nicht, ob der Autofahrer sich vorschriftsmäßig verhalten hat, sondern vielmehr, ob der Unfall durch ihn hätte vermieden werden können.

0