Auto wurde fehlerhaft zwangsabgemeldet?
Hallo,
ich hab folgendes Problem und Frage:
heute bekam ich Post und auf meinem Auto klebte ein roter Zettel mit der Aufschrift, dass dieses Fahrzeug zwangsabgemeldet wurde und still gelegt ist. Grund: angeblich fehlende KFZ-Versicherung.
Ich hab vor 3 Monaten die Versicherung gewechselt, aktiv war aber immer eine und gezahlt hab ich auch.
Nun wurde es auch ohne eine Vorwarnung oder derartiges abgemeldet. Für die Wiederzulassung soll ich knapp 300€ zahlen. Aber es war ja nicht mein Fehler? Was kann ich da tun? Klagen? Oder sind die vielleicht so nett und melden mein Fahrzeug aus Kulanz wieder an? Leider hat die Stelle schon geschlossen.
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Es ist dein gutes Recht, deine Versicherung zu wechseln und normalerweise meldet das deine "neue" Versicherung auch der Zulassungsstelle.
Hintergrund ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, wodurch sichergestellt ist, dass keiner auf dem Schaden "sitzenbleibt", den ein anderer angerichtet hat.
Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist, darfst du mit deinem Auto nicht fahren, denn wenn du in eine Kontrolle gerätst und eine Abfrage durchgeführt wird, gibt es Ärger.
Rufe deshalb bitte am Montag deine neue Versicherung an und kläre dort, wie es zu der Abmeldung gekommen ist.
Solange du kein okay von der Zulassungsbehörde hast, darfst du offiziell nicht fahren.
Rufe deshalb, nachdem du mit der Versicherung telefoniert hast, auch dort an und hinterlasse dort deine Emailadresse - der Postweg würde ja ein bis zwei Tage dauern.
LG
Es könnte ein bösartiges Verhalten Deiner Versicherung sein, weil Du Zahlungsrückstände hast?
Nein, ich zahle per Lastschrift und mein Konto ist immer ausreichend gedeckt. Das ich keine Rückstände hab, sehe ich auch an der Historie. Da ist alles gut.
Vllt. kann dir ja der Versich.ombudsmann weiterhelfen - ist für dich kostenlos:
https://www.versicherungsombudsmann.de/
Da hat die neue Versicherung es wahrscheinlich verpennt, deiner Zulassungsstelle diese eVB-Ü (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung) mitzuteilen oder wurde evtl. was falsch angegeben:
Fehlerhafte Personen- oder FahrzeugdatenSofern man als Versicherungskunde verkehrte Daten angegeben oder einzelne Ziffern versehentlich vertauscht hat, sollte man die korrekten Zahlen möglichst schnell bei der Versicherung nachreichen. Im schlimmsten Fall kann der Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht zugeordnet werden.
Anhand der fehlenden Zuordnung geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das bisher versicherte Kraftfahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Das Kraftfahrzeugamt ist dann verpflichtet eine Mahnung an den Halter zu versenden, damit dieser den Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung erbringen kann. Die Mahnung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Das Mahnschreiben wird meist nach Ablauf von 1 bis 2 Wochen rausgeschickt, nachdem die korrekte eVB-Ü hätte übermittelt werden sollen. Kommt man dem Aufruf nicht nach, kann es im ungünstigen Fall zu einer Entfernung der Kennzeichenplakette und somit zu einer Zwangsstilllegung kommen. Bei einer solchen Stilllegung entstehen dann oft noch weitere Kosten und Aufwendungen für den Fahrzeughalter.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/
PS: Also die Police mal ausführlich nach falschen Angaben (Zahlendreher, unvollständige oder falsche Anschrift bzw. Namen sowie Kennzeichen prüfen usw.) Somit kann die Zulassungsstelle evtl. die eVB-Ü nicht richtig zuordnen...
Wenn du den lückenlosen Versicherungsschutz nachweisen kannst, sollte das kein großes Problem sein. Wirst du aber frühestens Montag klären können. Der Fehler könnte hier aber auch bei deiner neuen Versicherung liegen. Denn diese meldet den Beginn des Versicherungsschutzes eigentlich an die zuständigen Stellen!
Das hier meine Versicherung mitgewirkt hat, dachte ich mir auch schon. Da muss ich wohl abwarten. Dankeschön!:)
Hi. Klagen wäre eine Option. Auch wegen Auslagen, weil Du evtl. ein Taxi übers Wochenende brauchst.
Ich fürchte, aus Kulanz machen die nichts.
Vielen Dank für deine Antwort. So werde ich das wohl machen müssen. Das die Versicherung hier meinen Versicherungsschutz der KFZ-Stelle nicht mitteilte, ist meine einzige Erklärung. Nochmals ein Dankeschön!