Auto wurde fehlerhaft zwangsabgemeldet?

6 Antworten

Es ist dein gutes Recht, deine Versicherung zu wechseln und normalerweise meldet das deine "neue" Versicherung auch der Zulassungsstelle.

Hintergrund ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, wodurch sichergestellt ist, dass keiner auf dem Schaden "sitzenbleibt", den ein anderer angerichtet hat.

Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist, darfst du mit deinem Auto nicht fahren, denn wenn du in eine Kontrolle gerätst und eine Abfrage durchgeführt wird, gibt es Ärger.

Rufe deshalb bitte am Montag deine neue Versicherung an und kläre dort, wie es zu der Abmeldung gekommen ist.

Solange du kein okay von der Zulassungsbehörde hast, darfst du offiziell nicht fahren.

Rufe deshalb, nachdem du mit der Versicherung telefoniert hast, auch dort an und hinterlasse dort deine Emailadresse - der Postweg würde ja ein bis zwei Tage dauern.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Roselin98 
Fragesteller
 22.03.2024, 16:06

Vielen Dank für deine Antwort. So werde ich das wohl machen müssen. Das die Versicherung hier meinen Versicherungsschutz der KFZ-Stelle nicht mitteilte, ist meine einzige Erklärung. Nochmals ein Dankeschön!

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Es könnte ein bösartiges Verhalten Deiner Versicherung sein, weil Du Zahlungsrückstände hast?


Roselin98 
Fragesteller
 22.03.2024, 15:15

Nein, ich zahle per Lastschrift und mein Konto ist immer ausreichend gedeckt. Das ich keine Rückstände hab, sehe ich auch an der Historie. Da ist alles gut.

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Vllt. kann dir ja der Versich.ombudsmann weiterhelfen - ist für dich kostenlos:

https://www.versicherungsombudsmann.de/

Da hat die neue Versicherung es wahrscheinlich verpennt, deiner Zulassungsstelle diese eVB-Ü (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung) mitzuteilen oder wurde evtl. was falsch angegeben:

Fehlerhafte Personen- oder Fahrzeugdaten
Sofern man als Versicherungskunde verkehrte Daten angegeben oder einzelne Ziffern versehentlich vertauscht hat, sollte man die korrekten Zahlen möglichst schnell bei der Versicherung nachreichen. Im schlimmsten Fall kann der Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht zugeordnet werden.
Anhand der fehlenden Zuordnung geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das bisher versicherte Kraftfahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Das Kraftfahrzeugamt ist dann verpflichtet eine Mahnung an den Halter zu versenden, damit dieser den Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung erbringen kann. Die Mahnung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Das Mahnschreiben wird meist nach Ablauf von 1 bis 2 Wochen rausgeschickt, nachdem die korrekte eVB-Ü hätte übermittelt werden sollen. Kommt man dem Aufruf nicht nach, kann es im ungünstigen Fall zu einer Entfernung der Kennzeichenplakette und somit zu einer Zwangsstilllegung kommen. Bei einer solchen Stilllegung entstehen dann oft noch weitere Kosten und Aufwendungen für den Fahrzeughalter.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/

Woher ich das weiß:Recherche

siola55  22.03.2024, 17:57

PS: Also die Police mal ausführlich nach falschen Angaben (Zahlendreher, unvollständige oder falsche Anschrift bzw. Namen sowie Kennzeichen prüfen usw.) Somit kann die Zulassungsstelle evtl. die eVB-Ü nicht richtig zuordnen...

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Wenn du den lückenlosen Versicherungsschutz nachweisen kannst, sollte das kein großes Problem sein. Wirst du aber frühestens Montag klären können. Der Fehler könnte hier aber auch bei deiner neuen Versicherung liegen. Denn diese meldet den Beginn des Versicherungsschutzes eigentlich an die zuständigen Stellen!


Roselin98 
Fragesteller
 22.03.2024, 15:06

Das hier meine Versicherung mitgewirkt hat, dachte ich mir auch schon. Da muss ich wohl abwarten. Dankeschön!:)

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Hi. Klagen wäre eine Option. Auch wegen Auslagen, weil Du evtl. ein Taxi übers Wochenende brauchst.

Ich fürchte, aus Kulanz machen die nichts.