Auto vor der Insolvenz verkauft rückwirkend anfechtbar?

3 Antworten

Es könnte auf jeden Fall geprüft werden, ob das Fahrzeug zu einem handelsüblichen Preis veräußert wurde. Wenn zu dem Zeitpunkt bereits die Insolvenz abzusehen war, wird das auf jeden Fall geprüft.

Das kommt darauf an, ob das Auto zum realistischen Wert verkauft wurde oder nicht.

War das Auto 5.000 € wert und wurde für 5.000 € verkauft, wird das keiner anfechten.

War das Auto aber 50.000 € wert und wurde für 5.000 € verkauft, wird das vermutlich angefochten werden, weil ihr ja theoretisch 45.000 € mehr zur Tilgung der Schulden hättet erzielen können und da wird angenommen, dass das nur wegen dem Familienverhältnis so günstig veräußert wurde, um es aus der Insolvenzmasse zu bekommen.

huhu,

kommt vermutlich darauf an wie ihr das ganze abgewickelt und dokumentiert habt, sprich ist ein Kaufvertrag etc. vorhanden.

Grüße Anna