Auto ohne tüv verkaufen?

8 Antworten

Wenn Du ihm diese Möngel nicht mitteilst, dann ist es Dein Problem.

Du musst alle Dir bekannten Mängel mit in den Kaufvertrag aufnehmen. Dazu gehören auch Dinge, die nicht eingetragen sind etc.

Ggf. kann man sowas auch auf einem separaten Blatt zum Kaufvertrag machen, wenn der Käufer den z. B. auch mit den illegalen Änderungen weiterfahren will und nicht will, dass die Änderungen im offiziellen Kaufvertrag stehen.

Also wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, aber Normalerweiße verkauft man den Wagen mit tüv damit der Käufer sicher gehen kann das alles im Fahrzeug eingetragen ist. Der Käufer wird dann wohl ein preis Nachlass verlangen von dir falls er kein tüv hat damit er ihn dann selbst vornehmen kann. Falls er Kein tüv bekommt wird er dann wohl versuchen den Wagen zurück zu geben oder an wen anderst verkaufen oder auch selbst wieder instand bringen kann alles sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ratefuchs007  24.10.2021, 10:39
Also wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich leider nicht...

Und trotzdem äußerst Du Dich dazu?
Erstaunlich...

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verreisterNutzer  24.10.2021, 11:13

Also Grundsätzlich ist das mal mit dem TÜV und der Sicherheit des Fahrzeuges und dass alles Eingetragen ist mal völliger Blödsinn.

Wenn ein Fahrzeug bei einer Prüfstelle untersucht wird, dann ist das nichts anderes als eine Momentaufnahme des Fahrzeug Zustandes zu dieser Zeit.
Auch was die Eintragungen angeht, so gibt es auch Teile die über eine ABE keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich machen.

Nur leider hat die KFZ Branche einen gewissen Anteil an Unseriösen Händlern und Prüfingenieuren, die so manche HU auch schon mal ohne das Fahrzeug zu sehen einfach Bescheinigen.
Darf und sollte auf keinen Fall so sein, aber mit der steigenden Anzahl an bestimmten Händlern ist auch diese Anzahl an Fällen.

Der TÜV ist somit im Grunde genommen nicht mehr Aussagekräftig, für den Kauf. Wichtig ist der Kaufvertrag und ob darin alles aufgelistet wurde an Veränderungen und ob die Sachmängelhaftung ( Gewährleistung ) ausgeschlossen wurde oder nicht.

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Hast du den Käufer über diese Punkte informiert? Solltest du auf jeden Fall machen. Wenn er dann das Fahrzeug immer noch kaufen will, schreibst du diese Punkte in den Kaufvertrag und lässt diesen von ihm ja Unterschreiben. Weiterhin die Gewährleistung ausschließen und dann ist es seine Sache.
Wichtig dabei ist nur, du musst ihn über die Mängel in Kenntnis setzen, dies Schriftlich im Kaufvertrag aufführen. Die Gewährleistung ausschließen und es ist dann seine Sache mit dem TÜV.

Nein, das ist dann DEIN Problem. Entweder du machst diese Umbauten rückgängig, oder du listest dem potentiellen Käufer sie ganz genau auf, damit er weiß, worauf er sich einlässt und er möglicherweise das Fahrzeug nicht über den TÜV bringt und dann die Betriebserlaubnis erlischt.

Wenn du ihm die nicht eingetragenen Umbauten verheimlichst und er das beim TÜV erfährt, dann wird das zu deinem Problem.