Auszug aus WG, ohne Nachmieter?

6 Antworten

Sofern Sie beide Hauptmieter sind, können auch nur beide Hauptmieter gemeinsam die Kündigung gegenüber dem Vermieter unter Wahrung der ges. Frist von drei Monaten schriftlich mitteilen.

Der scheidende Mieter kann, falls der Mitmieter sich weigert, die Kündigung erfolgreich auf dem Rechtsweg einfordern.

Sie sollten davon unabhängig gemeinsam mit dem Vermieter und dem Mitmieter eine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag anstreben.

Bei der Vertragsänderungslösung trägt der verbleibende Mieter ab dem Ausscheiden des Mitmieters ab Entlaßdatum im Änderungsvetrag auch die Miete als alleiniger Nutzer vollständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wir beide sind Hauptmieter.

Du allein kannst nicht kündigen. Eine Teilkündigung deinerseits ist unwirksam. Auch für eine Entlassung (Aufhebungsvertrag) aus dem Mietvertrag liegen hier die Voraussetzungen nicht vor, denn damit müssen alle Vertragspartner einverstanden sein. Der Hauptmieter ist das wohl erst nach Ablauf von drei Monaten, ob der Vermieter zugestimmt hat, ist überhaupt nicht ersichtlich. Auch kann der andere Mieter nicht einfach darüber bestimmen, ob er in Zukunft die Wohnung allein mietet. Vielleicht ist der Vermieter damit gar nicht einverstanden? Insofern bist du erstmal weiterhin Mieter der Wohnung.

Die Sache sieht so aus:

Gesamthandliche Haftung für die Miete. Ist bei ihm nichts zu holen, bist du in der Haftung. Oder umgekehrt.

Solange er zahlt, kann er eine Neuvermietung untersagen. Wenn nicht, hast du die freie Wahl, allerdings geht es dann um die Kündigung des Gesamtvertrags.

Es wäre am besten mit dem Vermieter eine Kündigung auszuhandeln mit Neuvertrag. Dann kannst du seine Räumlichkeiten auch sicher neu vermieten.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Der VERMIETER bestimmt dann, ob er mit dem verbleibenden einen Folgevertrag schließt.

So lange keine rechtlich verbindliche Kündigung erfolgt ist, bleibt ihr BEIDE gesamtschuldnerisch für die Miete verantwortlich.


martureo 
Fragesteller
 12.08.2019, 12:38

Jedoch hatte ich mich mit meinem Vermieter schon darüber unterhalten, und er sagte, (zum damaligen Stand, als ich noch einen Nachmieter finden sollte) dass ich fein raus aus dem Vertrag bin, sobald ein Nachmieter da ist. Aber da mein Mitbewohner erst plötzlich seine Meinung geändert hat, müsste er doch die rechtlichen Konsequenzen tragen oder nicht? Denn ich hab ja gekündigt so wie es zu dem Zeitpunkt angemessen war. Ich kann ja nichts dafür, dass er plötzlich die Vorraussetzungen für meinen Auszug ändert indem er keinen Nachmieter mehr möchte.

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schelm1  12.08.2019, 12:44
@martureo

Der Vermietr kann da rechtsicher keine einseitigen Erklärungen abgeben!

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Erst einmal kannst du gar nicht allein kuendigen, wenn ihr beide die Wohnung gemeinsam angemietet habt. Kuendigen koennen dann nur beide Mieter gemeinsam.

Ob er die Wohnung fuer sich allein nutzen kann, kann er allein auch nicht entscheiden. Dazu ist entweder die Zustimmung des Vermieters erforderlich (nach einer gemeinsamen Kuendigung und einem anschliessenden Neuvertrag mit ihm als alleinigen Mieter) oder die des Vermieters und deine (wenn ihr eineentsprechende Vertragsaenderung macht). Will der Vermieter denn ueberhaupt an ihn allein vermieten und dies auch zu unveraenderten Konditionen?

Dein Mitmieter hat so lange Anspruch auf den mit dir vereinbarten Mietanteil, bis das Mietverhaeltnis beendet ist bzw. du wirksam aus dem Mietvertrag entlassen wurdest.