Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
Hallo liebe Community,
ich weiß nicht hier ob hier jemanden der Vorfall mit einer bestimmten Fernuniversität bekannt ist und ich habe auch bisher keine ähnlichen Fragen hierzu gefunden, deswegen erkläre ich es kurz.
2020 wurde wohl ein neues Psychotherapeutengesetz erlassen, leider haben ich und meine Freundin davon nur nebenbei von der Uni erfahren, nachdem wir uns 2021 schon in der Uni angemeldet hatten. Es wurde auch noch die Spezialisierung auf Klinische Psychologie angeboten. Was ich nicht verstehe, denn zu dem Zeitpunkt wirkte dieses Gesetz dann ja schon fast 1 Jahr und trotzdem wurde es angeboten.
Mein (bzw. unser) Plan war es psychologische Psychotherapeutinnen zu werden und dieser Plan wurde mal eben zunichte gemacht.
Nachdem auch die von der Uni geplante spezialisierte Universität nicht zustande kam und dann auch die Spezialisierung auf klinische Psy. an der normalen Uni gestrichen worden ist, war das ein Schock.
Hätte die Uni überhaupt noch damit werben dürfen, dass man sich auf klinische Psy. spezialisieren kann, obwohl das Gesetz schon fast 1 Jahr wirkte?
Jetzt zu den eigentlichen Fragen. Wir wollen kündigen. Aber es gibt eine Frist von 3 Monaten. Laut Vertrag ist eine außerordentliche Kündigung nur bei Krankheit, Tod, etc. möglich. Fakt ist aber, dass man mit der Kündigung sofort die BAföG Förderung verliert, was bedeutet man hat kein Geld mehr um noch 3 Monate Studiengebühren zu zahlen. Ergibt sich vielleicht doch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung auf Grund von…
… „Nichteinhaltung von Leistung“ (also die zum Studieneintritt noch angebotene Spezialisierung, die jetzt gestrichen wurde)
… Zahlungsunfähigkeit durch den Bafög Verlust.
Und eine Frage die nur mich betriff ist, was mit dem KfW Studienkredit passiert. Da ich den zusätzlich zum Bafög habe und ich nicht weiß, ob ich den mit der Kündigung auch direkt verliere oder ob ich den im Notfall noch diese 3 Monate bedenkenlos weiter laufen lassen kann.
Das alles ist einfach eine richtig blöde Situation und im Leben hat man sich nicht vorgestellt, dass unser Studium bzw. unser Berufswunsch einfach so zerplatzt und man dann auch noch so hilflos dasteht. Und das sind ja nicht nur wir, sonder auch noch viele weitere Studenten.
Danke für‘s Zeit nehmen und auch schon mal Danke für Antworten
kurz zur Ergänzung: Durch das wegfallen der Spezialisierung und bestimmter Kurse, kann man keine Approbation mehr erlangen. Deswegen ist der Berufswunsch auch nicht mehr möglich.
2 Antworten
Lasst euch von einem Anwalt beraten und schildert dem nochmal den ganzen Fall vollumfänglich.
Für einen User hier geht aus dem Text nichtmal hervor welche Auswirkung die 2020er änderung des Psychotherapeutengesetzes auf die Uni und den entsprechenden Studiengang hat, was hier ja vermutlich auch ein gewisser Punkt ist.
an einer Universität kündigt man nicht, sondern man exmatrikuliert sich
ich gehe einfach mal davon, dass der Studiengang angeboten werden durfte, weil Universitäten auch vom Land kontrolliert werden
Auch wenn das Gesetz aus dem Jahr 2020 stammt, kann es trotzdem sein, dass einzelne Paragraphen erst später in Kraft treten
der spezialisierte "Studiengang" (meintest Du wohl) kam nicht zustande - dann musst Du wohl die Uni wechseln
es besteht kein Anspruch darauf, dass gerade diese Universität das von Dir Gewünschte anbietet
Fernstudium Psychologie - Bachelor of Science | HFH (hfh-fernstudium.de)
und hier Infos direkt auf der Homepage einer Fernuni
Bitte beachten Sie: Dieser Studiengang ermöglicht keine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten (nähere Hinweise in den FAQ). Die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten unterliegt den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), nach denen ein universitäres Bachelor- und Masterstudium Voraussetzung sind.
DGPs - Psychotherapie-Gesetzesreform
im Übrigen gibt es hier Informationen