Ausbildungsstelle verlangt 300 da mein Platz nicht nachbesetzt wurde?

5 Antworten

Vertragsstrafen im Ausbildungsvertrag sind nichtig. Du musst natürlich für nichts zahlen, soweit du rechtzeitig gekündigt hast.

Milou03 
Fragesteller
 13.01.2024, 14:14

Soweit ich weiß hatte ich damals nicht rechtzeitig gekündigt,weil ich solange auf meinen Bafög antrag warten musste

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Jurafuchs  13.01.2024, 14:17
@Milou03

Hab ich mich gerade falsch ausgedrückt? Ließ meine Antwort nochmal.

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Milou03 
Fragesteller
 13.01.2024, 14:18
@Jurafuchs

Aber ich hatte nicht rechtzeitig gekündigt?

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Jurafuchs  13.01.2024, 14:19
@Milou03

Ah das "nicht" habe ich tatsächlich überlesen ;-)

Wie darf man sich die Kündigung denn vorstellen?

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Jurafuchs  13.01.2024, 14:23
@Milou03

Dann passt doch alles, wo liegt das Problem?

Hoffentlich schriftlich?

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Milou03 
Fragesteller
 13.01.2024, 14:27
@Jurafuchs

Ja natürlich schriftlich, die meinten nur zu mir damals das ich nicht mehr rechtzeitig gekündigt hatte 🙈

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Jurafuchs  13.01.2024, 14:27
@Milou03

Na klar, in der Probezeit kann man fristlos kündigen.

Entsprechend hast du alles richtig gemacht.

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Milou03 
Fragesteller
 13.01.2024, 14:30
@Jurafuchs

Okay gut , also einfach ignorieren ? Weil die meinten im Brief auch wenn ich nicht rechtzeitig zahle, das die entstandenen Kosten der beteiligten Kreditinstitute ebenfalls zu meiner Last kommen würden

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Milou03 
Fragesteller
 16.01.2024, 12:30
@Milou03

Hallo nochmal, gilt das auch in einem Privatschulen Vertrag, sowie der Kommentar unten meinte ?

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Milou03 
Fragesteller
 16.01.2024, 12:30
@Jurafuchs

Hallo nochmal, gilt das auch in einem Privatschulen Vertrag, sowie der Kommentar unten meinte ?

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Jurafuchs  16.01.2024, 13:06
@Milou03

Das kommt drauf an, in wie weit das BBiG angewandt werden kann.

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Milou03 
Fragesteller
 16.01.2024, 14:05
@Jurafuchs

Physiotherapie Ausbildung fällt unter Handwerksordnung und leider nicht bbig

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Wenn das vertraglich so festgelegt wurde, natürlich. Glaubst du, wenn du umziehst, brauchst du alte Rechnungen nicht begleichen?

Ja, können sie, wenn das so in deinem Vertrag steht.

In der Tat gibt es Unterschiede zwische dualen Berufsausbildungen und schulischen Ausbildungen. In deinem Fall gilt der Vertrag mit der Schule und du musst auch die 300 € noch bezahlen.

Du könntest jetzt so tun, als ob du den Brief nicht bekommen hast. Die Frage ist, warum der Briefträger das Schreiben überhaupt in den Briefkasten geworfen hat, wenn du da nicht mehr wohnst und folglich dein Name nicht mehr draufsteht? (Wenn dein Name draufsteht, gilt das Schreiben als zugegangen und du hast keine Ausrede). Wahrscheinlich schicken sie dir noch eine Mahnung und geben anschließend die Forderung an ein Inkassounternehmen ab. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher den Mahnbescheid zustellen will, fällt auf, dass du da nicht mehr wohnst. Dann stellt das Inkassounternehmen eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt, um deine aktuelle Adresse herauszufinden. Dann wird dir der ganze Kram an deine aktuelle Adresse zugestellt und die Rechnung beläuft sich dann inzwischen wegen der gazen Gebühren und des Arbeitsaufwands auf 800-1000 €. Und ein Mahnbescheid kommt auch noch in die Schufa und du bekommst wenn es dumm läuft erstmal keine Kredite oder sogar keine Handyverträge mehr.

Also: ist den Troubel nicht wert. Du musst die 300 € zahlen und dann doch lieber gleich, bevor es teuer wird. Wenn du das Geld nicht hast, schreib der Schule und bitte um Ratenzahlung. Dabei gibst du auch gleich deine aktuelle Adresse an.

In einem privatrechtlichen Schulvertrag einer schulischen Physiotherapeutenausbildung können Arten von Vertragsstrafen oder Schadenersatzverpflichtungen vereinbart werden.

Mit berechtigten Forderungen könnten die dann regelmäßig drei Jahre lang ankommen.

Wird hier augenscheinlich mit Berufsausbildungsverträgen verwechselt.