Ausbildung Berufskraftfahrer ohne Führerschein?

4 Antworten

Im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht man auch den betreffenden Führerschein (Bus / LKW). Im Rahmen der Berufsausbildung gibt es Sonderregelungen, was zum Beispiel den Vorbesitz eines Führerscheins betrifft.

Oftmals bezahlt der Ausbildungsbetrieb den Führerschein (der dann oft von eigens angestellten Fahrlehrern oder in Kooperation mit einer Fahrschule gemacht wird). Im Gegenzug verpflichtet sich allerdings der Auszubildende, nach Abschluss der Ausbildung zum Beispiel für fünf Jahre nur für dieses Unternehmen zu fahren (ansonsten muss er den Führerschein selbst bezahlen - und der kostet schon mehrere tausende Euros).

Theoretisch ist für den Erwerb des FS Klasse D (Bus) der Vorbesitz der Klasse B (PKW) erforderlich - und viele Betriebe fordern das auch so als Ausbildungs-Voraussetzung.

Es ist aber durchaus möglich, "in einem Abwasch" beide Scheine zu machen - dann muss allerdings die Prüfung für die Klasse B erst bestanden werden, bevor die Prüfung für Klasse D gemacht werden kann.

Ich habe meinen Busschein über einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bei einer privaten Fahrschule gemacht, da hatten wir mehrere Leute im Kurs, die das so gemacht haben (und bei denen auch den B-Schein vom Arbeitsamt bezahlt wurde). Das ist aber eben ein bisschen was anderes als die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb - da kann der Ausbildungs-Betrieb entscheiden, welche Voraussetzungen er stellt und unter welchen Bedingungen die Ausbildung ausgeführt wird ...

Ich würde mich an Stelle Deines Partners einfach bewerben - was schlimmeres als eine Ablehnung kann ja nicht passieren!

Da müsstest du den Arbeitgeber fragen.

Viele Arbeitgeber setzen den Führerschein Klasse B voraus insofern man während der Ausbildung z.B. den Führerschein Klasse CE oder D erwerben muss. Für manche Führerscheinklassen ist der Vorbesitz der Klasse B obligatorisch.

Der Führerschein Klasse B kostet viel Geld. Der Arbeitgeber wird die Bewerber vorziehen, die den Führerschein der Klasse B schon besitzen.

Wenn der Arbeitgeber 'großzügig' ist, kann er eine Ausnahme machen und während der Ausbildung den Führerschein der Klasse B finanzieren, dass der Auszubildende danach den Führerschein der Klasse D erwerben kann.

Natürlich gibt es einen Vertrag, den jeder unterschreiben muss. Der Auszubildende müsste dann das Geld für den Busführerschein an den Arbeitgeber zurück zahlen, falls er die 3-jährige Ausbildung abbricht. Das kann schnell über den 5000€-Bereich gehen. Das ist extra so geregelt, da viele es ausnutzen und nur den Führerschein bezahlt haben wollen.

Gar nicht. Alleine schon nicht aus dem Grund, weil du für diesen Beruf schon vorher eine gewisse Fahrpraxis brauchst. 

Crack  17.07.2017, 19:48

Ich lese in der Frage so was wie "Ausbildungsplätze als Berufskraftfahrer".

Woher nimmt denn ein frisch Ausgebildeter die von Dir geforderte Fahrpraxis?

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PCGamer96  17.07.2017, 19:51
@Crack

Ich meine Fahrpraxis mit dem PKW, um eine gewisse Grundsicherheit im Straßenverkehr zu kriegen. 

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Crack  17.07.2017, 19:56
@PCGamer96

Das ist keine Voraussetzung, könnte auch gar nicht überprüft werden.

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PCGamer96  17.07.2017, 20:03
@Crack

Natürlich ist der sichere Umgang mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr Voraussetzung, wenn man diesen Beruf erlernen will. Deswegen ist es bei den meisten Firmen Voraussetzung, dass man seinen Führerschein z.B. über ein Jahr lang hat.

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Crack  17.07.2017, 20:06
@PCGamer96

Unsinn.

Wie könnten sonst Jugendliche ohne Vorbesitz einer FE eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen?
Klasse B ist Voraussetzung für eine LKW-Klasse, in der Regel wird aber Beides zusammen gemacht.

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