Aus dem verein geworfen , sperre umgehen?

4 Antworten

Nein kannst du nichts gegen tun. Aber damit ein Verein das macht musst du mehr als nur den Trainer verärgert haben.

Wir haben November. Was hast du angestellt?

Wenn du nämlich das Gespräch gesucht hättest wärst du zur Winter Wechselperiode frei gewesen.

Jetzt musst du erstmal einen Verein finden der Bereit ist dich aufzunehmen und die Ablösesumme zu zahlen. Denk dran, egal was war, sowas spricht sich rum.

PeterSchu  15.11.2018, 17:36

"Aber damit ein Verein das macht musst du mehr als nur den Trainer verärgert haben."

Da liegst du falsch. Kein Verein kann einen Spieler nach Belieben sperren.

"Jetzt musst du erstmal einen Verein finden der Bereit ist dich aufzunehmen und die Ablösesumme zu zahlen."

Es gibt im Amaterufußball keine Ablösesummen. Allenfalls eine "Entschädigung", deren maximale Höhe vom Verband vorgegeben wird. Diese kann aber nur bei einem Wechsel in der Sommerpause angewendet werden, spielt aso hier keine Rolle.

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InGame00  16.11.2018, 09:47
@PeterSchu

Was erzählst du denn für ein Blödsinn???

 Kein Verein kann einen Spieler nach Belieben sperren.

Und ob das ein Verein kann. Außerhalb der Wechselperiode ist kein Verein verpflichtet einen Spieler gehen zu lassen. Wenn der Verein einem Wechsel nicht zustimmt, wird der Spieler vom Verband gesperrt. Wie lange kommt auf den Verband an.

Es gibt im Amaterufußball keine Ablösesummen. Allenfalls eine "Entschädigung", deren maximale Höhe vom Verband vorgegeben wird. Diese kann aber nur bei einem Wechsel in der Sommerpause angewendet werden, spielt aso hier keine Rolle.

Ja es ist keine Ablösesumme sondern eine Ausbildungsentschädigung. Was macht das für einen Unterschied? Es sind trotzdem ein paar hundert Euro die der neue Verein an den alten Zahlen müsste. Für einen möglicherweise "Problemspieler" macht das nicht jeder Verein.

Und die zählt nicht nur in der Sommerperiode! Bei jedem Wechsel

Nach deiner Logik würde niemand mehr im Sommer wechseln. Denn wenn er es später macht, muss keine Entschädigung gezahlt werden und gesperrt wird man auch nicht.

Hier aus meinem Verband:

Wechsel (Abmeldung außerhalb Juni) ohne Freigabe: Pflichtspielerlaubnis sechs Monate nach dem Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes 

Ohne Freigabe ---- Damit ist die Freigabe vom Verein gemeint. Das bedeutet: Stimmt der Verein dem Wechsel nicht zu ist man 6 Monate gesperrt.

Selbst wenn man während der Wechselperiode wechseln will und der Verein keine Freigabe erteilt wird man für 3 Monate gesperrt.

Wechsel (Abmeldung im Juni) mit Freigabe: Pflichtspiele ab 01.07. Wechsel (Abmeldung im Juni) ohne Freigabe: Pflichtspiele ab 01.11.

https://www.hfv-online.de/fileadmin/user_upload/Hinweise_Entsch%C3%A4digungssummen.pdf

Hier der Link.
Lies und höre auf Blödsinn zu erzählen!

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PeterSchu  16.11.2018, 13:55
@InGame00

Zunächst mal frag ich mich, wieso du mit Worten wie "Blödsinn" um dich werfen musst. Wenn man nicht sachlich bleiben kann, ist es eigentlich vergeudete Zeit, dir zu antworten. Zumal du im Unrecht bist. Aber ich versuche es trotzdem ein letztes Mal:

"Und die zählt nicht nur in der Sommerperiode! Bei jedem Wechsel"

Das stimmt nicht. Siehe dazu die Spielordnung des HFV §120:

"3. Spielberechtigung für Pflichtspiele

a) Abmeldung bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. (Wechselperiode I)

Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Nr. 3 c) festgelegten Entschädigungsbetrags nachweist, im Übrigen zum 1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins."

Nach dieser Periode spielt die Entschädigung keine Rolle. Auch in der Wechselperiode II (Winterpause) gelten keine Vorgaben über die Entschädigung. Das heißt, der abgebende Verein könnte jede beliebige Summe verlangen oder die Freigabe generell verweigern. Dann sitzt der Spieler eben seine Wartefrist ab. Im Sommer aber wird der Spieler nach der Zahlung des Betrag frei, egal ob es dem abgebenden Verein gefällt oder nicht.

Deine Aussage "Nach deiner Logik würde niemand mehr im Sommer wechseln." ist daher komplett falsch und das zeigt, dass du das Ganze rein gar nicht verstanden hast. Beim Wechsel im Sommer kann die Wartefrist durch die Zahlung vermieden werden. Beim Wechsel außerhalb gibt es die Wartefrist unweigerlich, wenn es keine Freigabe gibt. In der Präsentation, auf die du verwiesen hast, hast du offenbar den deutlichen Hinweis überlesen "Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8. Nur in dieser Zeit gilt das Gesagte mit der Entschädigung.

Dass eine Wartfrist davon abhängig ist, ob die Freigabe vorliegt oder nicht, ist natürlich klar. Dennoch liegt das allein im Rahmen der Spielordnung und man sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne ein Verein da beliebig handeln. Wenn der Spieler zum Beispiel vorher 6 Monate nicht gespielt hat, wird er ohne Wartefrist spielberechtigt, egal was der alte Verein meint oder macht.

Wenn an sich auf die Satzungen und Ordnungen des Verbands bezieht, sollte man sich auch an deren Wortlaut halten. Der Begriff "Sperre" bezeichnet im Fußball einzig und allein die Sperre als Strafe nach einem Piatzverweis oder anderem Vergehen. Im Rahmen eines Vereinschwechsels ist dagegen immer nur von der Wartefrist die Rede. Schau in die Spielordnung des HFV oder in die von dir erwähnte Präsentation.

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Die Sperre kannst du nicht umgehen. Und es wird schon einen Grund für deinen Ausschluss geben.

Flashchip75  15.11.2018, 16:30

Ein Verein kann dich maximal 3 Monate sperren lassen, indem er dem Verband sagt, dass du außerhalb der wechselfrist gewechselt bist.

die müssen schon echt sauer sein wenn sie das bei einem Spieler durchziehen

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Ein Verein kann keinen Spieler sperren. Er kann allenfalls die Freigabe fur den Wechsel verweigern.

Dann entscheidet, der Verband, wie lange die Wartefrist ist. Da du außerhalb der Wechselfrist (in der Sommerpause) wechselst, ist es durchaus normal (je nach der Regelung des jeweiligen Landesverbands), dass du erst nach 6 Monaten wieder spielen kannst. Dein Ärger beim alten Verein interessiert den Verband überhaupt nicht.

Im Übrigen solltest du bei deinem neuen Verein nachfragen können, wie sich das verhält und woran es liegt.

InGame00  16.11.2018, 09:49
Ein Verein kann keinen Spieler sperren. Er kann allenfalls die Freigabe fur den Wechsel verweigern.

Wo ist der Unterschied? Gibt der Verein nicht Frei wird der Spieler vom Verband gesperrt. Gesperrt ist gesperrt. Wer es macht ist egal.

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der Verband wird da keinen Einfluss haben - der Verein schon - ohne Spielerpass kannst auch keinen anderen Verein suchen. Keine Spielberechtigung

PeterSchu  15.11.2018, 17:40

Umgekehrt ist es. Der Verein kann bei einem Wechsel allenfalls die Freigabe verweigern und muss den Spielerpass innerhalb von 14 Tagen herausgeben. Der Verband entscheidet dann über eine mögliche Sperre. Diese gibt es aber nicht, weil der alte Verein verärgert war, sondern weil der Wechsel mitten in der Saison erfolgt.

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