Aufhebungsvertrag wegen Belästigung der Nachbarn?

3 Antworten

Selbstverständlich, denn fragen kann man immer. Allerdings kannst Du doch auch ganz normal kündigen. Drei Monate Kündigungsfrist wirst Du zwar zunächst einhalten müssen, aber ausziehen kannst Du schon früher.

Vorschlag: Such Dir eine neue Wohnung und kündige dann, sobald das klar ist. Nicht dass Du im Winter auch noch auf der Straße sitzt, wo es noch bedeutend ungemütlicher sein kann.

Wenn Du dann gekündigt hast und umgezogen bist, also schon vor Ablauf der K-Frist, kann sofort neu vermietet werden und dann musst Du vielleicht auch nicht mehr für die ganze Zeit die Miete bezahlen.

Als Soforthilfe würde ich aber die Klingel nachts abstellen, damit Du nicht mehr belästigt wirst. Wer Dich nachts wirklich aufsuchen will (Familie, Freunde, Bekannte), haben schließlich Deine Handy-Nummer und können ihren Besuch auf diese Weise ankündigen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber. Wende dich doch mal an die Polizei. Vielleicht können die dir eine Empfehlung geben.

Grundsätzlich kannst du natürlich immer mit deinem Vermieter, über eine Auflösung des Mietverhältnisses verhandeln. Aber auf mehr als Kulanz kannst du da nicht hoffen. Solche Belästigungen liegen ja nicht in der Verantwortung des Vermieters und du müsstest die Kündigungsfrist einhalten.

Ansonsten kann ich dir nur raten, die Polizei zu rufen, wenn dich jemand belästigt.