Aufenthaltstitel Umzug?
Wenn gegen jemanden ein Abschiebeverfahren läuft zum Beispiel in Berlin und er Umzieht nach Hamburg welche Ausländerbehörde wird dann zuständig wird die Akte trotz laufenden Verfahren nach Hamburg weitergegeben.
5 Antworten
Darf die Person überhaupt außerhalb hinziehen? Oft ist man dann sehr ortsnah gebunden.
Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnorts (wo die Person gemeldet ist).
Gegen wen allerdings ein Abschiebeverfahren läuft, der sollte sich um andere Dinge Gedanken machen, als innerhalb Deutschlands nochmal umzuziehen.
Verzögern/verhindern lässt sich die Abschiebung so jedenfalls nicht. Im Gegenteil, es könnte eher zum Nachteil ausgelegt werden.
Ich gehe davon aus.
Und wie gesagt: Der Umzug könnte als Versuch interpretiert werden, sich den Behörden entziehen zu wollen.
Das führt dazu, dass man in der Zukunft die Person schneller in Gewahrsam nehmen wird. Bzw. die Abschiebung in einer "Nacht und Nebel"-Aktion durchziehen wird, was wirklich für niemanden spaßig ist.
Die Person sollte sich transparent und den Behörden gegenüber kooperativ verhalten.
In der Zwischenzeit könnt ihr ja rechtliche Schritte gegen die Abschiebung prüfen. Das wäre der "saubere" Weg.
Auch hier möchte ich auf ein Ratgeberforum verweisen: https://www.info4alien.de/index.php/8-foren/1-das-offene-forum?rCH=2
Anmelden, da gibt es einen entsprechenden Bereich wo man sich guten Rat holen kann.
Während der Dauer des Abschiebeverfahrens wird es keine Umzugserlaubnis geben.
Leistungen können eingestellt werden.
Wenn das Abschiebeverfahren läuft, dann wird über kurz oder lang die polizeiliche Fahndung ausgeschrieben. Die gilt in ganz Deutschland. Nach der Festnahme holt sich die Polizei den Abschiebetitel auch aus München, Berlin oder Bremen. Völlig egal.
Das muss er ja bereits illegal machen. Im Abschiebeverfahren kann er ja nicht einfach so umziehen.
Wenn also die Akte in der Rechtsabteilung war in Berlin für Abschiebungen dann landet sie auch da in der anderen Stadt also?