Aufenthaltstitel Umzug?

5 Antworten

Darf die Person überhaupt außerhalb hinziehen? Oft ist man dann sehr ortsnah gebunden.

Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnorts (wo die Person gemeldet ist).

Gegen wen allerdings ein Abschiebeverfahren läuft, der sollte sich um andere Dinge Gedanken machen, als innerhalb Deutschlands nochmal umzuziehen.

Verzögern/verhindern lässt sich die Abschiebung so jedenfalls nicht. Im Gegenteil, es könnte eher zum Nachteil ausgelegt werden.

Flah23 
Fragesteller
 04.02.2020, 09:36

Wenn also die Akte in der Rechtsabteilung war in Berlin für Abschiebungen dann landet sie auch da in der anderen Stadt also?

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Schnarchnix  04.02.2020, 09:51
@Flah23

Ich gehe davon aus.

Und wie gesagt: Der Umzug könnte als Versuch interpretiert werden, sich den Behörden entziehen zu wollen.

Das führt dazu, dass man in der Zukunft die Person schneller in Gewahrsam nehmen wird. Bzw. die Abschiebung in einer "Nacht und Nebel"-Aktion durchziehen wird, was wirklich für niemanden spaßig ist.

Die Person sollte sich transparent und den Behörden gegenüber kooperativ verhalten.

In der Zwischenzeit könnt ihr ja rechtliche Schritte gegen die Abschiebung prüfen. Das wäre der "saubere" Weg.

Auch hier möchte ich auf ein Ratgeberforum verweisen: https://www.info4alien.de/index.php/8-foren/1-das-offene-forum?rCH=2

Anmelden, da gibt es einen entsprechenden Bereich wo man sich guten Rat holen kann.

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Während der Dauer des Abschiebeverfahrens wird es keine Umzugserlaubnis geben.

Leistungen können eingestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn das Abschiebeverfahren läuft, dann wird über kurz oder lang die polizeiliche Fahndung ausgeschrieben. Die gilt in ganz Deutschland. Nach der Festnahme holt sich die Polizei den Abschiebetitel auch aus München, Berlin oder Bremen. Völlig egal.

Das muss er ja bereits illegal machen. Im Abschiebeverfahren kann er ja nicht einfach so umziehen.