Aufbauseminar Ablauf?

3 Antworten

Das Seminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Der Kurs besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer innerhalb eines Zeitraumes von 2 bis 4 Wochen. Jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden.

Zusätzlich ist zwischen der ersten und zweiten Sitzung die Fahrprobe durchzuführen. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern erfolgen, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf.

Gleichwohl kann dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestattet werden, etwa, wenn ihm aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation ein Gruppenseminar nicht zumutbar ist. Deshalb sieht § 2 b Abs. 1 StVG vor, dass auf Antrag die anordnende Behörde ausnahmsweise die Teilnahme an einem Einzelseminar gestattet. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen richtet sich hierbei nach § 35 Abs. 3 FeV bzw. § 36 Abs. 5 FeV. 

Die durchzuführenden Fahrproben sollen dazu dienen, vorhandene fahrerische Defizite zu erkennen und mit den Teilnehmern zu besprechen. Die Teilnehmer werden gebeten, den Fahrer in seinem Verhalten zu beobachten und das Wichtigste stichwortartig in den "Fahrproben- Notizen" des Teilnehmerbegleitheftes zu notieren, das jeder Teilnehmer vor Fahrtantritt vom Kursleiter ausgehändigt bekommt.

Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Kursteilnahme geführt haben.

Das wird mit einem Fahrschulauto gemacht. Du fährst auch nicht allein mit dem durchführenden Fahrlehrer sondern mit 2 weiteren Teilnehmern - alles Andere wäre zu viel zeitlicher Aufwand. So kommt jeder auf vielleicht 20min Fahrt. Eine vorgeschrieben Strecke gibt es nicht, es kann sich alles alles auf den Stadtverkehr beschränken - Autobahn, Überland oder gar Nachtfahrt muss nicht sein. Das Ganze ist keine Prüfung sondern soll nur mögliche Fehler aufdecken und beseitigen helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
hj1103 
Fragesteller
 17.11.2015, 11:10

Also könnte man auch nicht durchfallen ? :)

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Crack  17.11.2015, 11:25
@hj1103

Nein, keine Angst.

Bei kleinen Sachen wie 60km/h statt 50km/h oder Nicht-Blinken passiert außer einem Hinweis darauf ganz sicher nichts. Selbst beim Überfahren einer roten Ampel hat der Fahrlehrer keine Handhabe, dann folgt [wenn Du geblitzt worden sein solltest] nur das übliche Bußgeld, Punkte usw. - so als wärst Du allein unterwegs.

Selbst dann wenn Du absolut verkehrswidrig fahren würdest hätte der Fahrlehrer nur die Möglichkeit der Fahrerlaubnisbehörde eine Meldung über Deine Mängel zu machen.


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Hallo

hier

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html

wird deine Frage zwar nicht vollständig beantwortet, jedoch wenigstens darauf eingegangen

hj1103 
Fragesteller
 17.11.2015, 10:52

Also in meinem eigenen auto, wenn ich das richtig verstehe ? :)

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ginatilan  17.11.2015, 10:55
@hj1103

nicht unbedingt

dieser Abschnitt

Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

heißt nur, dass du ein Fahrzeug führen sollst das deinem eigenen entspricht

(laienhaft ausgedrückt:-))

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