Auf wie viel Unterhalt habe ich Anspruch?
Hallo liebe Community,
ich bin im Moment ein wenig ratlos. Ich befinde mich im 1. Jahr meiner Ausbildung und bekomme monatlich 715€ Ausbildungsvergütung und 250€ Kindergeld.
Ich wohne nicht mehr bei meinem Vater, sondern habe meine eigene Wohnung. Meine Mutter ist leider schon tot. Ich weiß, dass ich deswegen Halbwaisenrente beantragen kann. Der Antrag ist auch schon ausgefüllt, muss nur noch abgeschickt werden.
Meine Frage ist jetzt, auf wie viel Unterhalt ich Anspruch habe. Ich habe vergebens den Antrag für Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, dieser wird aber vermutlich abgelehnt, da mein Vater zu viel Verdient. Im Moment verdient er weitaus über 3000€ und im März, möchte er mit seinen Stunden runtergehen. Dann wird er ungefähr 2400€ verdienen. Er ist verheiratet und verbeamtet.
Noch vor einem Monat hat er mir 200€ Unterhalt überwiesen, jetzt nur noch 100€. Ist das überhaupt rechtens, mir einfach den Unterhalt zu kürzen?
Ich werde aus der Düsseldorfer Tabelle nicht schlau, es gibt da auch zu viele verwirrende Faktoren, die auch noch Einfluss auf den tatsächlichen Betrag haben. Da kenn ich mich einfach nicht aus.
Gibt es da einen Richtwert oder eine Daumenregel?
Meine Fixkosten sind auch leider sehr hoch, Grund dafür ist die hohe Miete. Fast 500€ Warmmiete zahle ich. Dazu kommen dann natürlich noch die Essenskosten, Kleidungskosten, Haushaltskosten, Mobilfunkrechnung etc.
Kann man sich irgendwo Hilfe holen für solche Fälle? Ich würde das im Zweifelsfall auch gerichtlich klären, da mein Vater sich da schlichtweg weigert mehr als 200€ zu zahlen.
4 Antworten
Selbst wenn der BAB - Antrag abgelehnt werden sollte, wirst Du mit nicht viel Unterhalt vom Vater rechnen können, wenn er überhaupt noch etwas zahlen muss, selbst wenn er leistungsfähig ist und zahlen könnte.
Denn derzeit steht einem Kind welches nicht mehr bei den Eltern lebt theoretisch im Monat 930 Euro Unterhalt zu, vorrangige Ansprüche wie z.B. BAB - müssen beantragt werden.
Von deiner Nettovergütung kannst Du pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, dann blieben 615 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.
Mit dem Kindergeld von derzeit 250 Euro kommst Du auf 865 Euro und dazu käme dann noch deine Halbwaisenrente, kommst Du auf min.930 Euro, wirst Du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.
Mal hier ausrechnen: https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner/
Kann man sich irgendwo Holen holen für solche Fälle? Ich würde das im Zweifelsfall auch gerichtlich klären,
Dann ist ein Fachanwalt dein Ansprechpartner.
Meine Fixkosten sind auch leider sehr hoch, Grund dafür ist die hohe Miete. Fast 500€ Warmmiete zahle ich.
Naja, 500 Euro Warmmiete sind nicht sehr hoch. Du hast einfach nur ein geringes Einkommen.
Ja, wenn Du keinen Anspruch mehr hast, dann kann Dein Vater den Unterhalt kürzen.
In der Ausbildung stehen Dir laut Düsseldorfer Tabelle. 930 € zu, allerdings wird Deine Ausbildungsvergütung komplett angerechnet, bleiben also 215€ übrig, allerdings bekommst Du ja auch das Kindergeld. Auch das wird auf den Unterhalt angerechnet.
Wenn Dein Vater Dir noch 100€ zahlt, sei dankbar.
Wenn Deine Wohnung zu teuer ist, ziehe ggf. in eine Wohngemeinschaft, damit Du mehr Geld zum Leben hast.
Ich befinde mich im 1. Jahr meiner Ausbildung und bekomme monatlich 715€ Ausbildungsvergütung und 250€ Kindergeld.
Und damit ist dein Vater schon fast raus. Denn bis auf 100 EUR wird deine Ausbildungsvergütung voll angerechnet, genauso wie das Kindergeld voll angerechnet wird.
Dein Anspruch (in der Theorie) beträgt 930 EUR inkl. Kindergeld.
Rechnung: 715 - 100 + 250 = 850 EUR.
Den ungedeckten Bedarf in Höhe von 80 EUR dürftest du mit der Halbwaisenrente auffüllen kann. Nur wenn das nicht der Fall sein sollte, wäre zu prüfen ob dein Vater den Rest übernehmen kann und muss.
Also so gesehen fährst du gut mit den 100 EUR die er derzeit zahlt.
Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. - 3 - Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2024 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.
Das "studierende Kind" kannst du mit "sich in Ausbildung befindende Kind" ersetzen.
Wegen der hohen Mietkosten, die die Pauschale übersteigen, wäre ggf. zu prüfen, ob dein Vater (sollte es mit der Halbwaisenrente auch nicht wesentlich mehr als die 930 EUR ergeben) die erhöhten Kosten mitzutragen hätte. Allerdings musst du dann auch nachweisen, dass es absolut keinen günstigeren Wohnraum gibt.