Auf Basis von Zeugenaussagen Schulverweis/Anzeige?

1 Antwort

Die Vernehmung eines Tatverdächtigen erfolgt grundsätzlich nicht unter Eid. Offensichtlich ist der objektive Sachverhalt im wesentlichen geklärt, da du diesen eingestanden hast. Die Reaktion der Schule stellt im sozialen Kontext möglicherweise keine Strafe sondern eine Notwehrreaktion dar. Wenn du die entstehenden Kosten bezahlst wird möglicherweise die Staatsanwaltschaft auf einen Strafantrag verzichten.

Gamerxxxx123 
Fragesteller
 23.06.2023, 19:55

Danke für Antwort, aber ich habe nichts eingestanden. Das ist ja der Punkt. Es gibt keine Beweise, keine Eingeständnis meinerseits, nur Zeugenaussagen. Es wäre ja nicht schlau sich selbst zu belasten, vor Allem wenn es nicht ein normales Gespräch ist, welches nicht unter Eid erfolgt.

0
Hikker  23.06.2023, 19:56

Wo liest Du hier etwas von einem Eingeständnis???

0
Littlethought  23.06.2023, 19:57
@Hikker

Sorry, da habe ich falsch gelesen. Ob die Zeugenaussagen als "Beweise" gewertet werden können wird zunächst die Staatsanwaltschaft und dann das Gericht entscheiden.

1
Gamerxxxx123 
Fragesteller
 23.06.2023, 20:01
@Littlethought

Verstehe, aber darf die Schule nur aufgrund der Zeugenaussagen einen Verweis aussprechen? Wenn das so wäre könnten sich doch einfach eine Gruppe Schüler zusammen tun und einheitlich etwas über eine Person sagen, sodass diese einen Verweis bekommt.

0
Littlethought  23.06.2023, 20:05
@Gamerxxxx123

Zunächst: Es ist prinzipiell nicht möglich einen Sachverhalt im mathematischen Sinne zu beweisen. Im juristischen Sinne tritt dafür die Glaubhaftmachung. Die Art der Reaktion der Schule ist so nicht vorhersehbar. Sie kann allerdings juristisch angegriffen werden. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

1
Gamerxxxx123 
Fragesteller
 23.06.2023, 20:20
@Littlethought

Also wäre es reintheoretisch absolut möglich, dass ich dafür von der Schule verwiesen werden und dass eine Strafanzeige erfolgreich ist, ohne jegliche Beweise?
Wie wahrscheinlich schätzt du Dies ein? Ich bin an der Schule nie aufgefallen, gute Noten, gut mit den Lehreren , generell nichts mit der Polizeit zu tun gehabt, usw.

0
Littlethought  23.06.2023, 20:39
@Gamerxxxx123

Prinzipiell können Zeugenaussagen als "Beweise" gewertet werden. So puristisch, wie du das darstellst wird das aber nicht ablaufen. Vor Gericht gilt die Regel "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch eine Schule wird sich an diesen Grundsatz halten, weil sie befürchten muß einen entsprechenden Verwaltungsgerichtsprozess zu verlieren. Ich kenne keinen solchen Fall. Falls sich herausstellen sollte, dass das Ganze eine verabredete Sache war, könnten auch die vorgeblichen "Zeugen" wegen Störung des Schulfriedens von der Schule verwiesen werden.

1
Hikker  23.06.2023, 20:44
@Gamerxxxx123

Natürlich nicht. Solange ein offizielles Verfahren läuft und nicht abgeschlossen ist, darf die Schule sowieso gar nichts!

1
Hikker  23.06.2023, 20:47
@Littlethought

Korrekt. Vor Gericht gilt aber auch: Der Richter ist frei in seiner Entscheidung. Wem er mehr oder weniger glaubt, ist alleine seine Sache. Und da geht es nicht um die Anzahl der Zeugen, sondern um deren Glaubwürdigkeit.

0
Littlethought  23.06.2023, 20:52
@Hikker

Ja, das hatte ich schon angedeutet. "Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand." Der Fragesteller hat aber nicht angedeutet um welche Art von Schaden es eigentlich geht. Das Herausreißen von Wasserleitungsrohren oder Heizkörpern (was an meiner Schule schon vorgekommen ist) stellt eine andere Kategorie dar als das Beschmieren einer Wand.

1
Gamerxxxx123 
Fragesteller
 23.06.2023, 21:34
@Littlethought

Danke schonmal für eure Antworten! Mir wird unter anderem das abreißen von Papier- sowie Seifenspendern und das anzünden von Papier vorgeworfen.

0