Auf Basis von Zeugenaussagen Schulverweis/Anzeige?
Hallo,
Ich werde in meiner Schule für Vandalismus verdächtigt. Ich werde aber nur auf Grund von ca. 5 Zeugenaussagen verdächtigt, es gibt keinen einzigen Beweis. Dazu ist auch noch zu sagen, dass diese Zeugenaussagen sich teils mehr oder weniger widersprechen. Es gibt Zeugen die sagen ich hätte absolut nichts damit zu tun. Jetzt droht mir die Schule trozdem mit einem Schulverweis und hat auch vor mich anzuzeigen oder hat dies bereits getan. Ich frage mich ob die Schule mich nur aufgrund von Zeugenaussagen von der Schule werfen darf und ob nur Zeugenaussagen genug sind um mich vor Gericht zu veurteilen?
Ich habe mich in keinem Gespräch selbst belastet und auch nicht gelogen, abgesehen davon waren diese Gespräche auch nicht unter Eid, also haben sich doch überhaupt keine Signifikanz, oder?
1 Antwort
Die Vernehmung eines Tatverdächtigen erfolgt grundsätzlich nicht unter Eid. Offensichtlich ist der objektive Sachverhalt im wesentlichen geklärt, da du diesen eingestanden hast. Die Reaktion der Schule stellt im sozialen Kontext möglicherweise keine Strafe sondern eine Notwehrreaktion dar. Wenn du die entstehenden Kosten bezahlst wird möglicherweise die Staatsanwaltschaft auf einen Strafantrag verzichten.
Danke für Antwort, aber ich habe nichts eingestanden. Das ist ja der Punkt. Es gibt keine Beweise, keine Eingeständnis meinerseits, nur Zeugenaussagen. Es wäre ja nicht schlau sich selbst zu belasten, vor Allem wenn es nicht ein normales Gespräch ist, welches nicht unter Eid erfolgt.
Sorry, da habe ich falsch gelesen. Ob die Zeugenaussagen als "Beweise" gewertet werden können wird zunächst die Staatsanwaltschaft und dann das Gericht entscheiden.
Verstehe, aber darf die Schule nur aufgrund der Zeugenaussagen einen Verweis aussprechen? Wenn das so wäre könnten sich doch einfach eine Gruppe Schüler zusammen tun und einheitlich etwas über eine Person sagen, sodass diese einen Verweis bekommt.
Zunächst: Es ist prinzipiell nicht möglich einen Sachverhalt im mathematischen Sinne zu beweisen. Im juristischen Sinne tritt dafür die Glaubhaftmachung. Die Art der Reaktion der Schule ist so nicht vorhersehbar. Sie kann allerdings juristisch angegriffen werden. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.
Also wäre es reintheoretisch absolut möglich, dass ich dafür von der Schule verwiesen werden und dass eine Strafanzeige erfolgreich ist, ohne jegliche Beweise?
Wie wahrscheinlich schätzt du Dies ein? Ich bin an der Schule nie aufgefallen, gute Noten, gut mit den Lehreren , generell nichts mit der Polizeit zu tun gehabt, usw.
Prinzipiell können Zeugenaussagen als "Beweise" gewertet werden. So puristisch, wie du das darstellst wird das aber nicht ablaufen. Vor Gericht gilt die Regel "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch eine Schule wird sich an diesen Grundsatz halten, weil sie befürchten muß einen entsprechenden Verwaltungsgerichtsprozess zu verlieren. Ich kenne keinen solchen Fall. Falls sich herausstellen sollte, dass das Ganze eine verabredete Sache war, könnten auch die vorgeblichen "Zeugen" wegen Störung des Schulfriedens von der Schule verwiesen werden.
Natürlich nicht. Solange ein offizielles Verfahren läuft und nicht abgeschlossen ist, darf die Schule sowieso gar nichts!
Korrekt. Vor Gericht gilt aber auch: Der Richter ist frei in seiner Entscheidung. Wem er mehr oder weniger glaubt, ist alleine seine Sache. Und da geht es nicht um die Anzahl der Zeugen, sondern um deren Glaubwürdigkeit.
Ja, das hatte ich schon angedeutet. "Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand." Der Fragesteller hat aber nicht angedeutet um welche Art von Schaden es eigentlich geht. Das Herausreißen von Wasserleitungsrohren oder Heizkörpern (was an meiner Schule schon vorgekommen ist) stellt eine andere Kategorie dar als das Beschmieren einer Wand.
Danke schonmal für eure Antworten! Mir wird unter anderem das abreißen von Papier- sowie Seifenspendern und das anzünden von Papier vorgeworfen.
Wo liest Du hier etwas von einem Eingeständnis???