Atriga viel zu Hohe Rechnung bekommen, was tun?

3 Antworten

Warum hast du ne Rücklastschrift gemacht? Wie lange warst du angemeldet?

Und es ist die mindestvertragslaufzeit gewesen?

Und wie hast du auf die Mahnung reagiert?

Die Forderung scheint vernünftig zu sein.


NeruuX 
Fragesteller
 05.08.2019, 14:20

Habe eine Rücklastschrift gemacht weil ich das Geld zu dem Zeitpunkt brauchte, wollte das dann in einer Woche überweisen,
2 Monate war ich angemeldet,

eine Mindestvertragslaufzeit gab es soweit ich weiß nicht, und wenn dann warens höchstens 3 Monate

Noch habe ich garnicht drauf reagiert, da ich den Brief soeben erst geöffnet habe

Die Forderung ist keineswegs vernünftig, wenn man den Namen dieser Abzocker eingibt findet man unzählige Foren wo andere auch solche Briefe bekommen haben

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FouLou  05.08.2019, 14:35
@NeruuX

Wann hast du die Rücklastschrift gemacht? Quasi jetzt in diesem Zeitraum? Die Rechnung ist von Ende Juni. Hättest du das ne Woche später überwiesen wäre die Forderung ja schon längst erfüllt.

Hast du das quasi nen Monat schleifen lassen?

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geheim007b  07.08.2019, 13:13
@NeruuX

"weil ich das Geld zu dem Zeitpunkt brauchte"

a) das ist kein grund
b) hast du die offene Forderung daraufhin ignoriert
c) k.a. was dieses joyclub ist, ein konzern dürfte es kaum sein

daraus folgt

a) Inkassoforderungen sind prinzipiell möglich
b) zahle die Hauptforderung direkt an den Gläubiger (sofort)
c) reduziere die Inkassokosten auf eine 0,3er gebühr... da bis jetzt nur ein Brief geschrieben wurde und du die Hauptforderung direkt an den gläubiger überwiesen hast ist es ein "schreiben einfacher Art". Rücklastschriftkosten und auslagen sind in voller höhe zu tragen
d) prüfe deinen Vertrag! wenn da 3 monate drin stehen musst du auch 3 Monate zahlen (also den nächsten auch noch)
e) mach so eine dummheit nie wieder, bestelle nichts was du nicht zahlen kannst, und mach erst rehct keine Verträge deren inhalt du nicht wirklich gelesen hast.

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NeruuX 
Fragesteller
 07.08.2019, 13:51
@geheim007b

Ich soll also 85€ Gebühren zahlen weil ich eine Zahlung nicht tätigen konnte? das sind normalerweise 3-6€ Gebühren aber nicht 85€ !

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NeruuX 
Fragesteller
 07.08.2019, 13:52
@NeruuX

Es kann ja nicht sein das direkt ein Inkassoverfahren kommt OHNE das davor ein Brief oder eine E-Mail gekommen ist, keine Mahnung, garnichts.

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geheim007b  07.08.2019, 13:54
@NeruuX

nicht du konntest nicht... du wolltest nicht. Es war ja sogar eine von dir ausgelöste Rücklastschrift. Wenn dein Chef dir denien Lohn nicht auszahlt, du dir nen Anwalt nimmst und er dir den Lohn einholt... zahlst die Anwaltkosten dann auch selbst, bzw. will der Anwalt dafür 3-6€. Wie gesagt.... der volle satz ist nicht zu zahlen, aber das Fehlverhalten liegt bei dir

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geheim007b  07.08.2019, 13:55
@NeruuX

DU hast die Rücklastschrift veranlasst.... also wusstest du bereits davon. Eine Mahnung ist _nicht_ notwendig.

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NeruuX 
Fragesteller
 07.08.2019, 15:12
@geheim007b

Also glaubst du wirklich dass 85€ WasAuchImmer Gebühren berächtigt sind? das sind normalerweise 3-6€ aber nicht so eine Summe, wenn du mir nicht helfen willst sondern mir irgendwelche Schuldzuweisungen geben willst, lass es, ich weiß dass das dumm war, Danke für nichts.

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geheim007b  07.08.2019, 21:27
@NeruuX

hättest du gelesen was ich geschrieben hätte wäre dir was aufgefallen dass ich dir eine richtige Auskunft gegeben habe (tipp: 0,3er Gebühr).... aber du spielst lieber das arme Opfer und das ist ja so gemein von denen.

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Leider ist die Auflistung nicht zu erkennen in der die Gebühren gelistet werden.

Nach meinen Stand 118, 41 Euro Verlangt werden.

58,50 1,3 Verfahrensgebühr

20 Euro PAuschale Telekommunikation

=78,50 + MwSt = 93,41

Plus die Hauptforderung


augsburgchris  05.08.2019, 14:20

Offenbar hat das Inkassobüro nur eine 1,1 Gebühr verrechnet. Damit komme ich genau auf deinen Betrag.

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augsburgchris  05.08.2019, 14:22

*Nach meinen Stand dürften 118, 41 Euro verlangt werden.

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EXInkassoMA  05.08.2019, 16:46
@augsburgchris

"Dürfen" geht immer ;)

Durchsetzungsfahig sind nur 18 € inkl 3 € Auslagenpauschale plus 3,65 für die Rucklastschrift ( LG Potsdamm ) Es handelt sich nur um ein einfaches Schreiben gem O,3 RVG

Die 20 € Telepauschale ist natürlich ein Witz.

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Also, die Rechnung ist erst mal OK. Das Inkasso Büro will ja schließlich auch leben.

Allerdings - bezahlen musst Du erst,m wenn Du Post vom Gericht bekommst.

Allerdings - Deine Ausrede "Student" gilt nicht.

Wenn man keine Kohle hat, darf man auch nicht bestellen.


NeruuX 
Fragesteller
 05.08.2019, 14:16

Die Rechnung ist völlig aus der Luft geholt, ich habe keinen einzigen Brief davor bekommen, und E-Mail auch nicht, zumindest finde ich keine, und selbst wenn dann kommt da niemals so ein Betrag zustande.

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augsburgchris  05.08.2019, 14:20
@NeruuX

Da sagt aber die RVG was anderes. Du musst auch keinen Brief bekommen, da du automatisch in Verzug bist.

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augsburgchris  05.08.2019, 14:21

Dann kostet es aber noch mal 35 Euro für den Mahnbescheid mehr.

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