Arbeitszeugnis interpretieren?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist kein gutes Zeugnis, es ist nicht mal "befriedigend".

Du hast Dich in die gestellten Aufgaben zwar "engagiert" eingearbeitet und die vereinbarten Ziele "nachhaltig" verfolgt aber dass Du erfolgreich warst, steht nicht hier.

"Brauchbare" Lösungen sind alles andere als gut. Es ist wohl das Minimum erreicht worden.

Bei der Qualität der Arbeitsergebnisse steht nur, dass Du die gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt hast, das ist ein "ausreichend".

Die Verhaltensbeurteilung ist der Reihenfolge nach in Ordnung, ein "stets" vor dem "einwandfrei" wäre schön.

Beim Schlußsatz steht nur, dass Du das Unternehmen zum 13. Juli verlassen hast. War das noch während der Probezeit oder handelt es sich um eine fristlose Kündigung? Das ist ein "krummes" Beendigungsdatum.

Es ist kein Dank im Schlußsatz und abgesehen davon, dass dort "ihn" statt "ihm" steht, wird Dir für die Zukunft "alles Gute und viel Erfolg" gewünscht. Das bedeutet, bisher hattest Du keinen Erfolg sonst würde da ein "weiterhin" stehen.

Siimplex 
Fragesteller
 19.08.2022, 12:57

Ja es hat sich um eine duale Ausbildung gehandelt und der Chef war unzufrieden mit meiner Leistung, weil ich den ein oder anderen Fehler gemacht habe. Man hat mir daraufhin 2 Tage vor Ende der Probezeit gekündigt. Ich habe eben nochmal wegen dem Arbeitszeugnis angerufen und ich soll eine Mail mit den Passagen schicken die mir nicht passen.

0

Du warst faul, hast nicht zur Aufgabenlösung beigetragen, sondern eher dein Ding gemacht. Und wahrscheinlich wurdest du gekündigt.

Andernfalls stünde dort: " Verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch", bzw:

" Wegen der Auftragslage sind wir bedauerlicherweise gezwungen, mehreren Mitarbeitern die Kündigung auszusprechen".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

wie die meisten schon geschrieben haben, ist das ein schlechtes Zeugnis.

Ausreichende Sorgfalt und Planung = ging gerade so noch, aber keinesfalls gut.

Zu unserer Zufriedenheit = 3

Sie wünschen dir viel Erfolg, es muss aber heißen "weiterhin viel Erfolg" Fehlt das weiterhin so bedeutet dies, wir wünschen ihm viel Erfolg für seinen nächsten Job, bei uns hatte er nämlich keinen.

Dein Ausscheiden wird nicht bedauert.

Auffallend ist auch das krumme Datum deines Ausscheidens. Hattest du einen befristeten Vertrag der ausgelaufen ist? Dann sollte das unbedingt im Zeugnis vermerkt werden. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dir wäre fristlos gekündigt worden. Falls du selbst gekündigt hast, sollte unbedingt im Zeugnis stehen, dass du das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hast.

Im letzten Satz ist ein Fehler. Es muss heißen ich wünsche ihm und nicht ihn...

Rechtschreibfehler muss man in einem Arbeitszeugnis keinesfalls hinnehmen. Sollte man auch nicht. Da kannst du dann ja auch noch andere Änderungswünsche ansprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern es nicht angefordert wird, würde ich es weglassen. Es ist zu Teilen ein mindest befriedigendes AZ. Dies unterstützen Passagen, wie in 'vollem Umfang' und 'zur vollen Zufriedenheit'. Allerdings ist die Aussage 'fand brauchbare Lösungen' nicht mehr als befriedigend zu werten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrung in Personalrekrutierung, Recht

Nicht der Hit. Unangenehm fällt der Schreibfehler am Ende auf. Signalisiert, dass dem Ersteller das Zeugnis nicht so wichtig war. Oder es irgendeiner zweitklassigen Tippse überlassen wurde.

Ganz ehrlich, ich würde damit zum Anwalt und da nochmal prüfen lassen, ob das als 3er-Zeugnis durchgeht, da bin ich mir gar nicht so sicher. Wenn nicht besteht Anspruch auf Nachbesserung.

Jurafuchs  19.08.2022, 11:57

Zum Anwalt? Oh Gott...

0
DogDiego  19.08.2022, 12:04
@Jurafuchs

Manche Anwälte können Arbeitszeugnisse gut analysieren, aber eben nicht alle.

0
Jurafuchs  19.08.2022, 12:08
@DogDiego

Tja, das ist ja toll das er es analysiert, den Inhalt ändert das aber nicht...

0
Siimplex 
Fragesteller
 19.08.2022, 12:12

Bei welchen Passagen sollte ich eine Anpassung bzw. Nachbesserung vom Arbeitgeber verlangen?

0