Arbeitsvorschriften in der sozialen Marktwirtschaft?
Bei der Beantwortung der Frage müssen folgende Aspekte mit einbezogen werden: Arbeitszeitregelung und Arbeitsschutz
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Es gilt bei diesen Aspekten das ARBZG(Arbeitszeitschutzgesetz).
Es besagt bei der ARBEITSZEITREGELUNG,daß höchstens 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden darf.Durch die abgeschlossenen Tarifvertráge und durch Betriebsvereinbarungen ist die Arbeitszeit meist kürzer.
Beim ARBEITSSCHUTZ sind die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeinehmers zu beachten.
Ziele des ARBEITSSCHUTZES sind: -Unfallverhütung
-Verhütung von Berufskrankheiten
-Verhütung von Gesundheitsgefahren.
Woher ich das weiß:Recherche