Arbeitsvorschriften in der sozialen Marktwirtschaft?

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Es gilt bei diesen Aspekten das ARBZG(Arbeitszeitschutzgesetz).

Es besagt bei der ARBEITSZEITREGELUNG,daß höchstens 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden darf.Durch die abgeschlossenen Tarifvertráge und durch Betriebsvereinbarungen ist die Arbeitszeit meist kürzer.

Beim ARBEITSSCHUTZ sind die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeinehmers zu beachten.

Ziele des ARBEITSSCHUTZES sind: -Unfallverhütung

-Verhütung von Berufskrankheiten

-Verhütung von Gesundheitsgefahren.

Woher ich das weiß:Recherche
Waldzwerg33  15.12.2023, 17:30

Vielen Dank für den Stern.

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