Arbeitskollegin indirekt beleidigt. Ermahnung rechtens?
Hallo, ich habe eine Ermahnung erhalten, weil ich einer Arbeitskollegin per Mail folgendes geschrieben habe: "Hey ..., findest du es nicht ein bisschen asozial, wenn du die Klopapierrolle leer machst keine neue aufzuhängen? Ich weiß ja nicht wie das bei dir zuhause ist, aber wir sind hier nicht im Kindergarten." Nun hat besagte Kollegin beim Chef gepetzt und ich habe eine Ermahnung erhalten. In der mir ein diskriminierendes und ehrverletzendes Verhalten vorgeworfen wir. Dabei habe ich ihr ja nicht gesagt SIE ist asozial, sondern in einer frage gestellt ob sie ihr verhalten nicht asozial findet. Ich finde dazwischen liegt ein riesen Unterschied. Ich weiß auch das die Wortwahl nicht die beste war und habe mich auch schon entsculdigt, aber mir sind zu diesem Zeitpunkt einfach die Sicherungen durchgebrant weil es nicht das erste mal war. Ich wäre über erliche und hilfreiche beiträge sehr dankbar.
1 Antwort
Selbstverständlich hast du sie als asozial bezeichnet. Das war doch auch die Absicht deiner Nachricht. Deine Argumentation, es sei nur eine Frage und nicht direkt gegen sie gerichtet gewesen, ist eine Ausrede. Du hast sie direkt angesprochen und jeder, der diese Nachricht liest, weiss ganz genau, was du damit zum Ausdruck bringen wolltest.
Ich finde, solche Dinge regelt man am besten direkt unter 4 Augen, ohne Zeugen, ohne Nachrichten. Damit ist die Sache dann ganz einfach klargestellt.
Anhand dieses Zickenkrieges werdet ihr im Ansehen des Chefs wohl nicht unbedingt steigen.